Urlaubsabgeltungsrechner
Abgeltung des Resturlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, § 11 BUrlG
13-Wochen-Referenz (§ 11 BUrlG)
Vereinfacht: aktuelles Gehalt
Bruttomonatsgehalt
€
ℹ
Eintrittsdatum
Beendigungsdatum
Wochenarbeitstage
1 Tag
2 Tage
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
Gesetzlicher Mindesturlaub:
20 Tage
(24 Werktage ÷ 6 × Wochenarbeitstage)
Bereits genommene Urlaubstage (laufendes Jahr)
Schwerbehinderung (gesetzlicher Zusatzurlaub, § 208 SGB IX)
Zusatzurlaub bei 5-Tage-Woche (Tage/Jahr)
Vertraglicher/tariflicher Mehrurlaub vorhanden
Mehrurlaub (Tage, zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub)
Verbrauchsreihenfolge bereits genommener Tage
Gesetzlicher Urlaub zuerst
Mehrurlaub zuerst
Anteilig
Mehrurlaub folgt eigenständigem Fristenregime (keine Zwölftelung nach BUrlG) – nur ankreuzen, wenn Vertrag/Tarif dafür deutliche Anhaltspunkte enthält; sonst gilt die Gleichlauf-Vermutung.
Referenzzeitraum (Wochen)
Status wird berechnet…
Gesetzlicher Mindesturlaub
–
Mehrurlaub
–
Urlaubsabgeltung gesamt
0,00 €
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