Kann mich ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der Regel nur bis zu drei Tage zulässig und setzt eine gewissenhafte ärztliche Untersuchung voraus. Der Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit mit hinreichender Sicherheit feststellen können.
Wie weit kann eine Krankschreibung zurückdatiert werden?
Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses ist eine Rückdatierung in der Regel nur bis zu drei Tage zulässig. In der Praxis wird häufig aus Vorsichtsgründen eine noch engere Grenze von zwei Tagen angewendet. Darüber hinausgehende Rückdatierungen sind nur in extremen Ausnahmefällen möglich.
Ist eine nachträgliche Krankschreibung rechtlich wirksam?
Eine nachträgliche Krankschreibung hat grundsätzlich den gleichen Beweiswert wie eine sofortige Krankschreibung. Allerdings kann der Arbeitgeber den Beweiswert leichter erschüttern, wenn die Bescheinigung um mehr als drei Tage rückdatiert wurde oder Indizien für einen Missbrauch vorliegen. Bei erschüttertem Beweiswert muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit positiv nachweisen.
Was passiert, wenn ich erst nach drei Tagen zum Arzt gehe?
Wenn Sie erst nach mehr als drei Tagen zum Arzt gehen, kann dieser nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie keine rückwirkende Krankschreibung für den gesamten Zeitraum ausstellen. Für die Tage ohne ärztliche Bescheinigung besteht dann in der Regel kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da die zulässige Rückdatierungsfrist überschritten ist.
Kann der Arbeitgeber eine rückwirkende Krankschreibung ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn er den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgreich erschüttert. Dazu muss er konkrete Indizien für einen Missbrauch darlegen, etwa eine Rückdatierung über drei Tage hinaus oder fehlende ärztliche Untersuchung. Eine pauschale Ablehnung rückwirkender Krankschreibungen ist nicht zulässig.
Gilt die Drei-Tage-Regel auch bei der elektronischen AU?
Ja, die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat an den materiellen Voraussetzungen für rückwirkende Krankschreibungen nichts geändert. Es gilt weiterhin die Drei-Tage-Regel gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie mit den entsprechenden ärztlichen Dokumentationspflichten.
Was mache ich, wenn ich am Wochenende krank werde?
Wenn Sie am Wochenende erkranken und erst am Montag zum Arzt gehen können, kann dieser unter Umständen eine rückwirkende Krankschreibung für Samstag und Sonntag ausstellen. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit für diesen Zeitraum mit hinreichender Sicherheit feststellen kann und die Drei-Tage-Grenze nicht überschritten wird.
Kann ich wegen einer rückwirkenden Krankschreibung gekündigt werden?
Ja, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Krankschreibung erschlichen, gefälscht oder ohne echte ärztliche Untersuchung ausgestellt wurde. Bei vorsätzlicher Täuschung ist eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich. Besonders problematisch sind Online-Krankschreibungen ohne echten Arztkontakt.
Sind Online-Krankschreibungen rechtlich zulässig?
Das kommt auf die Umstände an. Erfolgt eine echte ärztliche Videosprechstunde oder Telefonanamnese mit persönlichem Kontakt, ist die Krankschreibung grundsätzlich zulässig. Rein digitale Bescheinigungen ohne Arztkontakt, etwa nur durch Online-Fragebogen, sind berufsrechtswidrig und haben kaum Beweiswert. Sie können zur Kündigung führen.
Wie viele Tage darf eine Krankschreibung maximal rückdatiert werden?
Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) ist eine Rückdatierung in der Regel nur bis zu drei Tage zulässig. Dies setzt eine gewissenhafte ärztliche Untersuchung und medizinisch begründete Ausnahmegründe voraus. In der ärztlichen Praxis wird häufig eine noch engere Grenze von zwei Tagen angewendet, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Reicht ein Online-Fragebogen für eine rückwirkende Krankschreibung?
Nein, eine bloße Symptombefragung ohne Arzt-Patienten-Interaktion genügt den berufs- und standesrechtlichen Anforderungen nicht. Eine persönliche ärztliche Untersuchung oder zumindest eine echte Videosprechstunde mit ärztlicher Bewertung ist erforderlich. Online-Fragebogenlösungen sind berufsrechtswidrig und arbeitsrechtlich für den Nachweis ungeeignet.
Wer trägt die Beweislast bei rückwirkenden Krankschreibungen?
Der Arbeitnehmer muss im Streitfall beweisen, dass tatsächlich eine für die Rückdatierung ausreichende ärztliche Untersuchung stattgefunden hat und er arbeitsunfähig war. Erschüttert der Arbeitgeber den Beweiswert der Bescheinigung durch konkrete Indizien, geht die fehlende Nachweisbarkeit zu Lasten des Arbeitnehmers.