Ordentliche Eigenkündigung - immer möglich
Jeder Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen - völlig unabhängig davon, ob Mobbing vorliegt oder nicht. Dafür ist kein Grund erforderlich.
Kündigungsfristen beachten: Sie müssen nur die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten (meist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende). Die Fristen können aber länger sein als die Regelungen des § 622 BGB. Es kann - und dies muss man vorher prüfen - sich eine längere Kündigungsfrist für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag ergeben.
Außerordentliche Eigenkündigung wegen Mobbing
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen Mobbing ist nur möglich, wenn:
- Schwere und systematische Mobbing-Handlungen vorliegen
- Der Arbeitgeber trotz Kenntnis nicht eingreift
- Eine Interessenabwägung zu Ihren Gunsten ausfällt
- Die 2-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB eingehalten wird
Das zentrale Problem: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Bei ordentlicher Eigenkündigung: Grundsätzlich 12 Wochen Sperrzeit, außer es lag ein wichtiger Grund vor und der Arbeitnehmer hat nicht schuldhaft gehandelt.
Bei außerordentlicher Eigenkündigung: Ebenfalls grundsätzlich 12 Wochen Sperrzeit, außer die Kündigung war berechtigt und unverschuldet. Hier sind die Anforderungen sogar noch strenger, da keine Kündigungsfristen eingehalten wurden.
Wichtiger Grund und Verschulden bei beiden Kündigungsformen
Bei beiden Kündigungsarten prüft die Agentur für Arbeit:
- Lag ein wichtiger Grund vor? (z.B. schweres Mobbing)
- Hat der Arbeitnehmer schuldhaft gehandelt? (z.B. durch Untätigkeit, fehlende Beschwerden)
Besonders bei außerordentlicher Kündigung sind die Hürden hoch:
- Der wichtige Grund muss die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist rechtfertigen
- Mildere Mittel (wie ordentliche Kündigung) durften nicht ausreichen
- Die Unzumutbarkeit muss sofort bestanden haben
Verschulden vermeiden - bei beiden Kündigungsformen
Um eine Sperrzeit zu vermeiden, kann man folgendes versuchen:
✅ Schriftliche Aufforderung an Arbeitgeber zum Abstellen des Mobbings beim Arbeitgeber eingereicht
✅ Nachweisbare Gesundheitsgefährdung und Anraten zur Kündigng durch ärztliche Atteste - am effektivsten!!!
✅ komplette Dokumentation der Mobbing-Handlungen
✅ Dokumentation: Vergebliche Abhilfeversuche des Arbeitgebers
✅ Unzumutbarkeit (Stichwort: Attest) der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Fazit: Bei beiden Kündigungsformen droht eine Sperrzeit, wenn Sie nicht beweisen können, dass die Kündigung unverschuldet und durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt war.