Home News Kündigung während des Urlaubs: Was gilt und wie sollten Arbeitnehmer reagieren?

Kündigung während des Urlaubs – Was gilt?

Viele Arbeitnehmer sind überrascht oder verunsichert, wenn sie während ihres Urlaubs eine Kündigung erhalten. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und wie sollten Betroffene reagieren? Antworten dazu und zu den wichtigsten Kündigungsfristen liefert dieser Ratgeber.

Darf der Arbeitgeber im Urlaub kündigen?

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht verboten, während des Urlaubs eine Kündigung auszusprechen. Das Arbeitsrecht sieht kein generelles Kündigungsverbot während der Urlaubszeit vor. Entscheidend ist aber, wann und wie die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht – mehr Infos hierzu finden Sie auch im Lexikon Arbeitsrecht von A bis Z.

Darf der Arbeitgeber im Urlaub kündigen?

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht verboten, während des Urlaubs eine Kündigung auszusprechen. Das Arbeitsrecht sieht kein generelles Kündigungsverbot während der Urlaubszeit vor. Entscheidend ist aber, wann und wie die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.


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Das Wichtigste vorab:

  • Eine Kündigung während des Urlaubs ist grundsätzlich möglich.
  • Entscheidend ist der Zugang der Kündigung – nicht das Aussprechen.
  • Die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem tatsächlichen Zugang der Kündigung.
  • Arbeitnehmer sollten regelmäßig ihren Briefkasten prüfen oder eine Vertrauensperson beauftragen.
  • Nach Zugang der Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?

Kündigung während Urlaub durch Arbeitgeber

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeht. Das bedeutet: Die Kündigung muss so in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangen, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann – zum Beispiel durch Einwurf in den Hausbriefkasten.

Beispiel:

Wird die Kündigung während des Urlaubs in den Briefkasten eingeworfen, gilt sie in der Regel am selben Tag als zugegangen – auch wenn der Arbeitnehmer verreist ist. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt dann zu laufen.

Tipp:

Wer längere Zeit abwesend ist, sollte eine Vertrauensperson bitten, regelmäßig den Briefkasten zu leeren und wichtige Post weiterzuleiten.

Zustellung

SituationGilt als Zugang?Fristbeginn für Klage?Besonderheit
Kündigung im Briefkasten während UrlaubJa, am Tag des EinwurfsJa, ab diesem TagBriefkasten regelmäßig prüfen
Kündigung per EinschreibenJa, sobald im BriefkastenJa, ab Einwurf/BenachrichtigungNachweis durch Zustellbeleg möglich
Kündigung per E-MailNein, nicht wirksam!Schriftform erforderlich, E-Mail ist nichtig!

Hinweis

Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang der Kündigung – nicht erst mit der Rückkehr aus dem Urlaub!

Was tun bei Kündigung im Urlaub?

Erhalten Sie während des Urlaubs eine Kündigung, sollten Sie schnell handeln:

  • Prüfen Sie das Datum des Zugangs (z. B. Poststempel, Einwurf).
  • Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Lassen Sie die Wirksamkeit und die Gründe der Kündigung prüfen.
  • Beachten Sie die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage.
  • Informieren Sie ggf. die Agentur für Arbeit, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Muster für eine Reaktion auf die Kündigung

Ein Muster für eine Kündigungsschutzklage finden Sie in unserem Musterbereich.

Sonderfälle und Besonderheiten

  • Während des Urlaubs besteht kein besonderer Kündigungsschutz.
  • Für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwangere, Betriebsratsmitglieder) gelten jedoch besondere Schutzvorschriften.
  • Auch eine fristlose Kündigung kann während des Urlaubs ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Fazit: Eine Kündigung während des Urlaubs ist möglich und wirksam, sobald sie zugeht. Arbeitnehmer sollten daher auch im Urlaub für wichtige Post erreichbar sein oder eine Vertrauensperson beauftragen. Im Zweifel immer rechtzeitig rechtlichen Rat einholen – zum Beispiel durch eine Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht Berlin.

Tipp

Lassen Sie eine Kündigung immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Prenzlauer Berg prüfen – insbesondere, wenn Sie diese während des Urlaubs erhalten haben.

FAQ – Kündigung während des Urlaubs

Kann mir während meines Urlaubs gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung während des Urlaubs ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, wann die Kündigung Ihnen tatsächlich zugeht – zum Beispiel durch Einwurf in den Briefkasten.

Ab wann läuft die Kündigungsfrist, wenn ich im Urlaub bin?

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, also sobald sie in Ihren Machtbereich gelangt – nicht erst mit Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub.

Was kann ich tun, wenn ich im Urlaub eine Kündigung erhalte?

Lassen Sie die Kündigung möglichst schnell von einem Fachanwalt prüfen und beachten Sie die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Bitten Sie ggf. eine Vertrauensperson, Ihren Briefkasten zu leeren.

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz während des Urlaubs?

Nein, während des Urlaubs besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwangere, Betriebsratsmitglieder) gelten jedoch Sonderregelungen.

Was passiert, wenn ich die Kündigung im Urlaub nicht rechtzeitig sehe?

Die Frist für die Kündigungsschutzklage läuft trotzdem ab Zugang der Kündigung. Versäumen Sie die Frist, wird die Kündigung wirksam – unabhängig davon, ob Sie im Urlaub waren. Manchmal kann man einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage stellen.

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