Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz hat die Bundesregierung für dauerhafte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche gesorgt. Das Gesetz regelt die sogenannte Nachunternehmerhaftung – eine Regelung, die es bereits in der Baubranche und der Fleischwirtschaft gibt und die 2019 auf die Kurier-, Express- und Paketbranche ausgeweitet wurde. Nachdem die Regelung zunächst nur bis Ende 2025 befristet war, hat die Bundesregierung sie nun entfristet. Sie gilt damit dauerhaft.
Online-Handel
Dabei ist zu beachten, dass die Online-Handelsbranche und die Paketdienstleistungen rasant wachsen. Dieser Wachstum ging mit einer Zunahme von Subunternehmer-Strukturen einher – mit oft fragwürdigen Folgen: Schwarzgeldzahlung, Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungsbetrug und Beitragsausfälle waren an der Tagesordnung. Die Beschäftigten in der Paketzustellung litten unter niedriger Bezahlung, mangelhaften Sozialversicherungsschutz und prekären Arbeitsbedingungen.
Wie die Nachunternehmerhaftung funktioniert
Das Paketboten-Schutz-Gesetz funktioniert nach einem klaren Prinzip: Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer oder Nachunternehmer weitergibt, haftet für die Sozialversicherungsbeiträge, die dieser Nachunternehmer abzuführen hat. Dies gilt für den sogenannten Generalunternehmer – also den Paketdienstleister, der die Aufträge selbst nicht erfüllt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit Arbeitgeber diese Haftung vermeiden können, besteht die Möglichkeit, von Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu fordern. Diese werden von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ausgestellt und bescheinigen, dass ein Nachunternehmer seine Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat. Erfüllt der Generalunternehmer diese Sorgfalt und fordert solche Bescheinigungen an, ist er von der Haftung befreit.
Positive Wirkung und Konsequenzen für die Branche
Evaluationen zeigen, dass das Gesetz wirksam ist. Seit seiner Einführung ist der Anteil der regulär sozialversichert Beschäftigten in der Paketbranche messbar gestiegen. Phänomene wie Scheinselbstständigkeit und illegale Beschäftigung wurden deutlich zurückgedrängt. Große Paketdienstleister wählen ihre Subunternehmer sorgfältiger aus – gerade auch deshalb, um die finanzielle Haftungsrisiko für Beitragsverpflichtungen zu mindern.
Kampf gegen Schwarzarbeit
Die Regelung schützt damit nicht nur die Beschäftigten in der Paketzustellung selbst, sondern erleichtert auch den Sozialversicherungsträgern, offene Beitragsforderungen geltend zu machen. Sie trägt dazu bei, Schwarzarbeit zu verringern und verhindert Beitragsausfälle zulasten der Solidargemeinschaft. Für Arbeitgeber bedeutet dies zwar erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Auswahl von Nachunternehmern – langfristig aber auch weniger Überraschungen durch Forderungen der Sozialbehörden.