Bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit Abfindung sollten Arbeitnehmer verschiedene Aspekte beachten, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Verhandlungsstrategien beim Aufhebungsvertrag mit Abfindung
1. Bedenkzeit und anwaltliche Prüfung
Arbeitnehmer sollten sich nicht unter Druck setzen lassen. Ein sofortiger Abschluss im ersten Gespräch ist riskant und wirkt häufig wenig seriös. Seriöse Arbeitgeber gewähren eine angemessene Frist, um den Vertrag prüfen zu lassen. Empfehlenswert ist, den Entwurf von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht durchsehen zu lassen, bevor eine Unterschrift geleistet wird. Nur so lassen sich rechtliche und finanzielle Fallstricke zuverlässig vermeiden.
2. Zentrale Punkte im Vertrag
Im Mittelpunkt stehen klare Regelungen zu den wichtigsten Eckdaten: Das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses muss eindeutig festgelegt sein und bis dahin muss die Vergütung weiterlaufen. Auch die Abfindung sollte präzise bestimmt sein – mit einer festen Summe und einem konkreten Fälligkeitsdatum. Oft wird eine Freistellung vereinbart, die nach Möglichkeit unwiderruflich erfolgen sollte. Eine sogenannte Sprinterklausel kann dem Arbeitnehmer zusätzliche Flexibilität verschaffen. Wichtig ist außerdem, dass die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
3. Weitere Vertragsinhalte
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer positiven Schlussformel („Dank, Bedauern und gute Wünsche“) sollte ausdrücklich zugesichert werden. Auch die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung gehört zu den Standardpunkten. Am Ende vieler Aufhebungsverträge findet sich eine umfassende Ausgleichsklausel, nach der alle Ansprüche erledigt sind. Damit nicht ungewollt Rechte verloren gehen, muss der Arbeitnehmer darauf achten, dass wirklich alle relevanten Themen im Vertrag geregelt sind.
4. Abfindungshöhe und Verhandlungsspielräume
Die Höhe der Abfindung hängt wesentlich vom Prozessrisiko des Arbeitgebers ab. Ein Aufhebungsvertrag wird häufig angeboten, wenn der Arbeitgeber unsicher ist, ob eine Kündigung vor Gericht Bestand hätte. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, ob tatsächlich ein Kündigungsgrund besteht, und sich gegebenenfalls an früheren Abfindungen von Kollegen orientieren. Ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht kann in vielen Fällen die bessere Lösung sein, da hier in der Regel keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Wird dennoch ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, muss die Abfindung so bemessen sein, dass eine mögliche Sperrzeit finanziell überbrückt werden kann.
Zusätzliche Verhandlungspunkte
Neben der Abfindungshöhe gibt es weitere wichtige Aspekte, die in Verhandlungen berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis und eine Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung. Auch die Regelung zur betrieblichen Altersversorgung, die Rückgabe von Firmeneigentum und eventuelle Verschwiegenheitsklauseln sind relevante Verhandlungspunkte.