Ob und wenn ja, wie hoch eine Abfindungszahlung ist, hängt immer stark vom Einzelfall ab. Man kann folgende Konstellationen unterscheiden:
Höhe der Abfindung beim Sozialplan
Sofern ein Sozialplan existiert, ergibt sich die Höhe aus dem Sozialplan. Hier wird in der Regel eine Formel für alle Arbeitnehmer angewendet, ausgehend von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter, Unterhaltspflichten und gegebenenfalls Behinderungen. Letztendlich ist dies Verhandlungssache zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. In der Regel betragen Sozialplanabfindungen aber wenigstens die Höhe nach der allgemeinen Abfindungsformel, also ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr. Ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe gibt es aber nicht. Es kommt auch auf die finanzielle Situation und auf das Verhandlungsgeschick des Betriebsrats und die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Zahlung an.
Abfindungshöhe bei betriebsbedingter Kündigung ohne Sozialplan
Sofern kein Sozialplan existiert, ist die Abfindungshöhe reine Verhandlungssache. Viele Arbeitnehmer suchen im Internet nach der „Abfindungshöhe betriebsbedingte Kündigung“ und erwarten feste Tabellenwerte. Tatsächlich gibt es aber – außerhalb von Sozialplänen und § 1a KSchG – keine gesetzlich garantierte Höhe. § 1a KSchG sieht lediglich für bestimmte Kündigungssituationen eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr vor, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. In allen anderen Konstellationen bleibt die Abfindung reine Verhandlungssache und hängt stark vom Prozessrisiko für den Arbeitgeber ab.
Anwalt für hohe Abfindungen?
Man liest im Internet häufig, dass Anwälte damit werben, hohe Abfindungen auszuhandeln und diese den (neuen) Mandanten sogar versprechen. Dies ist letztendlich alles Schall und Rauch. Niemand kann genau vorhersagen, wie hoch eine mögliche Abfindung sein wird. Manchmal wird man noch nicht einmal sicher sagen können, ob überhaupt etwas von der Arbeitgeberseite gezahlt wird. Eine Garantie auf eine hohe Abfindung gibt es nicht, wenn kein Abfindungsanspruch besteht. Es kommt darauf an, wie das Prozessrisiko für den Arbeitgeber ist und ob dieser bereit ist, eine Abfindung zu zahlen. Die meisten Arbeitgeber zahlen Abfindungen nur auf Druck des Arbeitnehmers (Klage). Den Druck kann man auf den Arbeitgeber im Prozess erhöhen und durch geschickte Verhandlungsführung oft Abfindungen erzielen; eine Garantie gibt es dafür aber nicht. Bei der Abfindung außerhalb von Sozialplänen orientiert man sich in der Regel an der allgemeinen Abfindungsformel.
Diese hat allerdings keinerlei rechtliche Verbindlichkeit und der Arbeitgeber muss keine Abfindung in dieser Höhe zahlen.
Wie geht man am besten bei Betriebsschließung vor?
Der Arbeitnehmer ist gut beraten, wenn er sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung an einen Rechtsanwalt, am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wendet. Auch ist es sinnvoll, wenn er sich gegebenenfalls in Verbindung mit anderen gekündigten Arbeitnehmern setzt und Informationen sammelt. Es ist sehr wichtig zu wissen, was im Betrieb passiert, um Fehler des Arbeitgebers bei der Kündigung zu erkennen.
Ist die Abfindung steuerfrei?
Nein. Die Abfindung ist zu versteuern. Sozialversicherungsabgaben fallen auf die Abfindung aber nicht an. Von daher ist die Bruttoabfindung höher als ein vergleichbarer Bruttoarbeitslohn. Steuerfrei ist die Abfindung nicht. Wie die Abfindung versteuert wird, erfahren Sie hier.
Tabelle mit Einkommen unter Berücksichtigung der Abfindungsformel
Das ergibt folgende Abfindungshöhe (Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr):
| Beschäftigungsdauer | Gehalt 2.000 € | Gehalt 3.000 € | Gehalt 4.000 € | Gehalt 5.000 € | Gehalt 7.000 € | Gehalt 9.000 € |
|---|
| 1 Jahr | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € | 3.500 € | 4.500 € |
| 2 Jahre | 2.000 € | 3.000 € | 4.000 € | 5.000 € | 7.000 € | 9.000 € |
| 3 Jahre | 3.000 € | 4.500 € | 6.000 € | 7.500 € | 10.500 € | 13.500 € |
| 4 Jahre | 4.000 € | 6.000 € | 8.000 € | 10.000 € | 14.000 € | 18.000 € |
| 5 Jahre | 5.000 € | 7.500 € | 10.000 € | 12.500 € | 17.500 € | 22.500 € |
| 6 Jahre | 6.000 € | 9.000 € | 12.000 € | 15.000 € | 21.000 € | 27.000 € |
| 7 Jahre | 7.000 € | 10.500 € | 14.000 € | 17.500 € | 24.500 € | 31.500 € |
| 8 Jahre | 8.000 € | 12.000 € | 16.000 € | 20.000 € | 28.000 € | 36.000 € |
| 9 Jahre | 9.000 € | 13.500 € | 18.000 € | 22.500 € | 31.500 € | 40.500 € |
| 10 Jahre | 10.000 € | 15.000 € | 20.000 € | 25.000 € | 35.000 € | 45.000 € |
| 11 Jahre | 11.000 € | 16.500 € | 22.000 € | 27.500 € | 38.500 € | 49.500 € |
| 12 Jahre | 12.000 € | 18.000 € | 24.000 € | 30.000 € | 42.000 € | 54.000 € |
| 13 Jahre | 13.000 € | 19.500 € | 26.000 € | 32.500 € | 45.500 € | 58.500 € |
| 14 Jahre | 14.000 € | 21.000 € | 28.000 € | 35.000 € | 49.000 € | 63.000 € |
| 15 Jahre | 15.000 € | 22.500 € | 30.000 € | 37.500 € | 52.500 € | 67.500 € |