Der gesetzliche Mindestlohn ist eine durch den Gesetzgeber festgelegte Lohnuntergrenze und ein Anspruch eigener Art aller Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland-unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit-tätig sind.
gesetzliche Regelung
Der gesetzliche Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz verankert. Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) gibt es seit dem Jahr 2015.
Geltungsbereich
Der Lohn gilt branchenübergreifend in der gesamten Branchen in Deutschland. Die Lohnzahlung und der Anspruch nach dem Mindestlohngesetz sind unabhängig von der Staatsangehörigkeit und auch vom Sitz der Firma, die die Arbeitnehmer letztendlich in Deutschland beschäftigt. Bestimmte Branchen haben ihren eigenen (höheren) Mindestlohn, wie zum Beispiel im Baugewerbe.
Entwicklung und Grundlagen
Der allgemeine Mindestlohn betrug bei seiner Einführung im Jahr 2015 Euro 8,50 brutto pro Zeitstunde. Seitdem wird er regelmäßig angepasst – eine unabhängige Mindestlohnkommission schlägt alle zwei Jahre Änderungen vor, die die Bundesregierung dann per Rechtsverordnung umsetzt. Diese Regelung gewährleistet, dass der Mindestlohn an wirtschaftliche Entwicklungen und Tariftrends angepasst wird. Seit 2025 berücksichtigt die Kommission auch einen europäischen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns.
Höhe in den Jahren 2026 und 2027
Zum 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde – eine Erhöhung um 0,78 Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Gesetzgeber orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Mindestlohnkommission, die regelmäßig die wirtschaftliche Entwicklung und Tarifentwicklungen analysiert. Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.
Berechnung
Der Mindestlohn wird als Bruttostundenlohn berechnet und gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Beschäftigungsumfang. Um das Monatsgehalt zu berechnen, multipliziert man die Stundenzahl mit dem aktuellen Mindestlohnsatz. Bei 40 Stunden pro Woche und durchschnittlich 173 Stunden pro Monat muss ein Bruttogehalt mindestens ca. 2.405 Euro im Jahr 2026 betragen (13,90 Euro × 173 Stunden).