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Kündigungsfristenrechner - wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Kündigungsfristenrechner im Arbeitsrecht

Hier können Sie Ihre voraussichtliche Kündigungsfrist und den Kündigungstermin kostenlos berechnen lassen.


Berechnung Ihrer Kündigungsfrist nach § 622 BGB

Der Kündigungsfristenrechner berechnet die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer nach § 622 BGB und ermittelt daraus den frühestmöglichen Kündigungstermin.


Das Ergebnis liefert einen ersten Überblick über die gesetzliche Kündigungsfrist. Bitte beachten Sie aber, dass ein Tarifvertrag oder eine wirksame arbeitsvertragliche Regelung von der gesetzlichen Frist abweichen und dieser vorgehen kann. Der Rechner fragt beides ab und weist Sie in diesem Fall ausdrücklich darauf hin.

KÜNDIGUNGSFRIST UND KÜNDIGUNGSTERMIN BERECHNEN

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Berechnung von Kündigungsfristen. Beachten Sie aber, dass sämtliche Informationen keine anwaltliche Rechtsberatung ersetzen, da jeder Fall einzigartig ist.

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg / Pankow

Eine Rechtsberatung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist bei Fragen zur Kündigungsfrist in der Regel sinnvoll.

  • Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Mandanten aus Berlin und Brandenburg im Arbeitsrecht, auch zu Kündigungsfristen bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung, und berät in seiner Arbeitsrechtskanzlei (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow.

Warum einen Kündigungsfristenrechner benutzen?

Ein Kündigungsfristenrechner bietet folgende Vorteile:

  1. Schnelle Berechnung: Innerhalb weniger Sekunden erhalten Sie Kündigungsfrist und Kündigungstermin.
  2. Anonymität: Sie müssen keine persönlichen Daten angeben.
  3. Kostenlose Nutzung: Der Service ist in der Regel kostenfrei verfügbar.

Kündigungsfristenrechner - hier berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist

Kündigungsfristenrechner
Noch in vereinbarter Probezeit (max. 6 Monate)??
Tarifvertrag mit abweichender Frist anwendbar??
Abweichende Regelung im Arbeitsvertrag??
Gesetzliche Kündigungsfrist
Kündigungstermin
Gesetzliche Grundlage: § 622 BGB. Tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen gehen der gesetzlichen Frist vor und werden hier nicht automatisch geprüft – bitte lassen Sie Ihren Fall im Zweifel anwaltlich prüfen.

So nutzen Sie den Kündigungsfristenrechner

Geben Sie die erforderlichen Daten ein, um sofort Kündigungsfrist und Kündigungstermin zu erhalten. Der Rechner bildet die gesetzliche Prüfungsreihenfolge nach § 622 BGB ab. Lassen Sie sich im Zweifel aber immer anwaltlich beraten.

Verhandlung und Planung mit dem Arbeitgeber

Nutzen Sie das Ergebnis, um Ihre Kündigung rechtzeitig und mit dem richtigen Termin auszusprechen oder entgegenzunehmen, oder sich rechtlich beraten zu lassen. Meine Kanzlei steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Kündigungsfristen gerne zur Verfügung.

rechtliche Beratung im Arbeitsrecht durch Fachanwalt

Ich betreue - als Fachanwalt für das Arbeitsrecht - meine Mandanten persönlich und nehme auch die Verhandlungstermine persönlich wahr und schicke keine Terminvertretungen!

"Wer kündigt?"

Die gesetzliche Staffelung verlängerter Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gilt nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Kündigt der Arbeitnehmer, bleibt es gesetzlich grundsätzlich bei der Grundfrist von vier Wochen aus § 622 Abs. 1 BGB, sofern nicht wirksam vereinbart ist, dass die verlängerten Fristen auch für ihn gelten.

"Noch in vereinbarter Probezeit?"

Während einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, und zwar zu einem beliebigen Tag, nicht erst zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB).

"Tarifvertrag mit abweichender Frist" und "Abweichende Regelung im Arbeitsvertrag"

Von der gesetzlichen Frist kann durch Tarifvertrag abgewichen werden (§ 622 Abs. 4 BGB); diese Regelung geht vor. Auch der Arbeitsvertrag kann eine eigene Kündigungsfristenregelung enthalten, die aber nur wirksam ist, soweit sie mit § 622 BGB vereinbar ist – insbesondere darf für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine längere Frist gelten als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Beantworten Sie eine dieser beiden Fragen mit "Ja", weist der Rechner Sie ausdrücklich darauf hin, dass die berechnete Frist nur die gesetzliche Auffanglösung zeigt und die vorrangige Regelung individuell geprüft werden sollte.

"Beginn des Arbeitsverhältnisses" und "Zugang der Kündigung"

Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich, nicht das heutige Datum oder das Datum der Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang zu laufen.

"Kündigungsfrist berechnen"

Ein Klick auf den Button führt zur Berechnung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin. Bei der Grundfrist und den Fristen nach § 622 Abs. 1 BGB ist der Kündigungstermin der 15. oder das Monatsende, bei den verlängerten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB ausschließlich das Monatsende.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass dies keine verbindliche Berechnung ist. Der Rechner bildet nur die gesetzliche Grundregel ab; Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können im Einzelfall vorrangig und abweichend sein und werden hier nicht automatisch geprüft.

Hinweis

Das Rechentool zur Kündigungsfristberechnung gibt einen ersten Überblick über die gesetzliche Kündigungsfrist. Die Beratung beim Anwalt ersetzt dieses nicht, insbesondere nicht die Prüfung von Tarifvertrag und Arbeitsvertrag!

FAQ zum Kündigungsfristenrechner

Was berechnet ein Kündigungsfristenrechner?

Ein Kündigungsfristenrechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB sowie den daraus folgenden Kündigungstermin, abhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht und ob noch eine vereinbarte Probezeit läuft.

Gilt die verlängerte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB auch für den Arbeitnehmer?

Nein, grundsätzlich nicht. Die gestaffelten, verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten gesetzlich nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer bleibt es bei der Grundfrist von vier Wochen aus § 622 Abs. 1 BGB, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist wirksam vereinbart, dass die verlängerten Fristen auch für den Arbeitnehmer gelten.

Ab wann läuft die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung beim Empfänger, nicht am Datum der Unterschrift oder am Datum auf dem Kündigungsschreiben. Vier Wochen bedeuten dabei 28 Tage, nicht einen Kalendermonat.

Was gilt in der Probezeit für die Kündigungsfrist?

Während einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, und zwar zu einem beliebigen Tag - nicht erst zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?

Die Kündigungsfrist ist die Mindestlänge der Frist, zum Beispiel vier Wochen oder zwei Monate. Der Kündigungstermin ist der konkrete Tag, zu dem das Arbeitsverhältnis nach Ablauf dieser Frist endet, zum Beispiel der 15. eines Monats oder das Monatsende. Beide gehören rechtlich zusammen und müssen zusammen geprüft werden.

Kann ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vorsehen?

Ja. Ein anwendbarer Tarifvertrag kann nach § 622 Abs. 4 BGB abweichende Kündigungsfristen und -termine regeln und geht der gesetzlichen Regelung vor. Auch der Arbeitsvertrag kann eine eigene Regelung enthalten, die aber nur wirksam ist, soweit sie mit § 622 BGB vereinbar ist - insbesondere darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein als die für den Arbeitgeber geltende Frist (§ 622 Abs. 6 BGB).

Sind die Ergebnisse des Kündigungsfristenrechners verbindlich?

Nein. Der Rechner bildet nur die gesetzliche Grundregel des § 622 BGB ab. Tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen können im Einzelfall vorrangig und abweichend sein und werden vom Rechner nicht automatisch geprüft. Im Zweifel sollte die individuelle Fristberechnung anwaltlich geprüft werden.

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