Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) regelt verbindlich die Arbeitsbedingungen für gewerbliche Arbeitnehmer in der Baubranche. Er enthält spezielle Regelungen zu den Kündigungsfristen, die auf die besonderen Bedingungen der Baubranche mit ihrer Witterungsabhängigkeit und saisonalen Schwankungen abgestimmt sind. Besonders in Bezirken mit vielen Neubauprojekten wie Friedrichshain ist die Kenntnis dieser speziellen Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig.
Relevante Regelungen - Stand
Die Regelungen zu den Kündigungsfristen im BRTV-Bau haben den Stand 2025. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die besonderen Kündigungsregelungen im Baugewerbe, saisonale Besonderheiten und wichtige Ausnahmen.
Verhältnis zu den gesetzlichen Kündigungsfristen
Die tariflichen Kündigungsfristen im BRTV-Bau können von den gesetzlichen Regelungen nach § 622 BGB abweichen und sind speziell auf die Bedürfnisse der Baubranche zugeschnitten. Sie gehen der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB von daher vor.
Das Wichtigste vorab:
Der BRTV-Bau sieht in § 11 für gewerbliche Arbeitnehmer besondere Kündigungsfristen vor.
Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 6 Werktage.
Nach 6 Monaten erhöht sich die Kündigungsfrist auf 12 Werktage für beide Seiten.
Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber erheblich.
In der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) darf nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden.
Der Tarifvertrag unterscheidet zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten.
Für die Wirksamkeit einer Kündigung gilt das Schriftformerfordernis.
Die Regelungen gehen den gesetzlichen Norm des § 622 BGB vor.
Allgemeine Kündigungsfristen nach dem BRTV-Bau
In § 11 des aktuellen BRTV-Bau sind die Kündigungsfristen detailliert geregelt. Anders als in vielen anderen Branchen gibt es keine spezielle verkürzte Probezeit-Frist von zwei Wochen.
Grundlegende Kündigungsfrist
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Dies ist die Basisfrist für alle Arbeitsverhältnisse.
Kündigungsfrist nach sechs Monaten
Nach sechsmonatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis verlängert sich die Kündigungsfrist auf zwölf Werktage für beide Seiten.
Abweichung zu gesetzlichen Fristen
Diese Kündigungsfristen weichen erheblich von den gesetzlichen Vorgaben nach § 622 BGB ab. Die kürzeren Fristen im BRTV-Bau sind durch die besonderen Bedingungen der Baubranche gerechtfertigt und tarifvertraglich wirksam vereinbart. In unserer Kanzlei in Lichtenberg beraten wir viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus der Baubranche zu diesen speziellen Regelungen und deren praktischer Anwendung im Arbeitsalltag.
Welche Kündigungsfristen gelten bei längerer Betriebszugehörigkeit?
Nach dem BRTV-Bau verlängern sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers erheblich. Diese Staffelung soll langjährige Mitarbeiter besser schützen und honoriert die Treue zum Unternehmen.
Beschäftigungsdauer
Kündigungsfrist für den Arbeitgeber
Grundsätzlich
6 Werktage
Nach 6 Monaten
12 Werktage
Nach 3 Jahren
1 Monat zum Monatsende
Nach 5 Jahren
2 Monate zum Monatsende
Nach 8 Jahren
3 Monate zum Monatsende
Nach 10 Jahren
4 Monate zum Monatsende
Nach 12 Jahren
5 Monate zum Monatsende
Nach 15 Jahren
6 Monate zum Monatsende
Nach 20 Jahren
7 Monate zum Monatsende
Bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen werden Zeiten eines vorangegangenen Berufsausbildungsverhältnisses nicht berücksichtigt. Wichtig ist auch: Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit werden zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst wurde und wenn sie nicht länger als sechs Monate gedauert hat.
Hinweis zur Berechnung der Werktage
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind. Samstage zählen dabei als Werktage, auch wenn im Betrieb an Samstagen regulär nicht gearbeitet wird.
Saisonale Kündigungsregelungen im Baugewerbe
Eine wichtige Besonderheit im BRTV-Bau ist der spezielle Schutz von Arbeitnehmern in der Schlechtwetterzeit. Im Gegensatz zu früheren Regelungen sieht der aktuelle BRTV-Bau einen strengeren Schutz vor.
Kündigungsausschluss in der Schlechtwetterzeit
Der aktuelle BRTV-Bau enthält einen klaren Kündigungsausschluss: Das Arbeitsverhältnis kann in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden.
Dies ist eine bedeutende Schutzregelung für Arbeitnehmer in der Baubranche, da sie während der Wintermonate nicht befürchten müssen, aufgrund schlechter Witterungsbedingungen ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Saison-Kurzarbeitergeld statt Kündigung
Als Alternative zur (ohnehin verbotenen) witterungsbedingten Kündigung können Bauunternehmen in der Schlechtwetterzeit das Saison-Kurzarbeitergeld nach § 101 SGB III nutzen. Diese Maßnahme ermöglicht es, Arbeitsverhältnisse auch bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen aufrechtzuerhalten.
Wichtig
Auch im Baugewerbe gilt: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb der Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden!
Unterschiede zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
Der BRTV-Bau unterscheidet bei den Kündigungsfristen zwischen gewerblichen Arbeitnehmern (Bauarbeitern) und Angestellten im Baugewerbe:
Beschäftigtengruppe
Anwendbare Regelungen
Besonderheiten
Gewerbliche Arbeitnehmer
BRTV-Bau § 11
Spezielle Fristen mit Staffelung nach Betriebszugehörigkeit
Technische und kaufmännische Angestellte
RTV Angestellte Bau
Längere Fristen, ähnlich den gesetzlichen Regelungen
Für Angestellte im Baugewerbe (z.B. Bautechniker, Bauingenieure, kaufmännische Angestellte, Poliere) gelten in der Regel die längeren Kündigungsfristen nach dem Rahmentarifvertrag für Angestellte im Baugewerbe, die sich stärker an den gesetzlichen Fristen orientieren.
Wichtig
Achten Sie auf Ihren genauen Status: Die speziellen Kündigungsfristen im BRTV-Bau gelten nur für gewerbliche Arbeitnehmer, nicht für Angestellte im Baugewerbe!
Schriftformerfordernis und außerordentliche Kündigung
Der BRTV-Bau stellt klar, dass jede Kündigung schriftlich erfolgen muss. Die elektronische Form ist unwirksam. Dies entspricht den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen nach § 623 BGB.
Trotz der besonderen tariflichen Regelungen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) unberührt. Als Beispiel nennt der BRTV-Bau ausdrücklich, dass Schwarzarbeit unzulässig ist und einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind dem Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere auszuhändigen und der Restlohn auszuzahlen. Die Fälligkeit bestimmt sich nach § 5 Nr. 8.2 BRTV-Bau. Besonders für Arbeitnehmer und kleinere Baubetriebe aus dem Bezirk Weißensee und Umgebung bieten wir auch kurzfristige Beratungstermine an, um bei Fragen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach dem BRTV-Bau zu unterstützen.
Hinweis
Das Saison-Kurzarbeitergeld ist die vom Gesetzgeber gewünschte Alternative zur witterungsbedingten Kündigung und sollte vorrangig genutzt werden!
§ 11 BRTV-Bau
§ 11 BRTV-Bau - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Kündigungsfristen und Schriftformerfordernis
1.1 Allgemeine Kündigungsfristen
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von zwölf Werktagen gekündigt werden.
1.2 Verlängerte Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen
3 Jahre bestanden hat, auf 1 Monat zum Monatsende,
5 Jahre bestanden hat, auf 2 Monate zum Monatsende,
8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende,
10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende,
12 Jahre bestanden hat, auf 5 Monate zum Monatsende,
15 Jahre bestanden hat, auf 6 Monate zum Monatsende,
20 Jahre bestanden hat, auf 7 Monate zum Monatsende.
Bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen werden Zeiten eines vorangegangenen Berufsausbildungsverhältnisses nicht berücksichtigt.
Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit werden zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung nicht vom Arbeitnehmer veranlasst wurde und wenn sie nicht länger als sechs Monate gedauert hat.
1.3 Schriftformerfordernis
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Kündigungsausschluss
Das Arbeitsverhältnis kann in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden.
3. Unzulässigkeit von Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist unzulässig und kann einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB darstellen.
4. Aushändigung von Restlohn und Arbeitspapieren
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind dem Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere auszuhändigen und der Restlohn auszuzahlen; die Fälligkeit bestimmt sich nach § 5 Nr. 8.2.
Vergleich der Kündigungsfristen Bau und Gesetz
Nachfolgend erhalten Sie eine Gegenüberstellung der gesetzlichen Regelung aus dem BGB und dem BRTV-Bau in Bezug auf die Kündigungsfristen.
Gegenüberstellung
Beschäftigungsdauer / Sachlage
BRTV Bau (Tarifvertrag)
§ 622 BGB (gesetzlich)
Probezeit (bis 6 Monate)
6 Werktage
2 Wochen (während vereinbarter Probezeit)
Bis 6 Monate ohne Probezeitvereinbarung
6 Werktage
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Ab 6 Monaten
12 Werktage
4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 1 Jahr
12 Werktage
4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren
12 Werktage
1 Monat zum Monatsende
Ab 3 Jahren
1 Monat zum Monatsende
1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren
2 Monate zum Monatsende
2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren
3 Monate zum Monatsende
3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren
4 Monate zum Monatsende
4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren
5 Monate zum Monatsende
5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren
6 Monate zum Monatsende
6 Monate zum Monatsende
anwaltliche Rechtsberatung in Berlin
Für weitere Informationen zur individuellen Beratung bei einer Kündigung auf dem Bau und der Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten, berate ich als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
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Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit nach dem BRTV-Bau?
Nach dem BRTV-Bau beträgt die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen (Probezeit) nur einen Tag für beide Seiten. Dies ist deutlich kürzer als die üblichen zwei Wochen in anderen Branchen.
Welche Kündigungsfrist gilt im Baugewerbe nach der Probezeit?
Nach Ablauf der zweiwöchigen Probezeit gilt im Baugewerbe eine Kündigungsfrist von sechs Werktagen zum Ende eines Arbeitstages. Diese Frist gilt zunächst für beide Seiten und verlängert sich für den Arbeitgeber erst bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Verlängern sich die Kündigungsfristen im Baugewerbe mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit?
Ja, für den Arbeitgeber verlängern sich die Fristen: Nach 5 Jahren auf 2 Wochen, nach 10 Jahren auf 4 Wochen und nach 20 Jahren auf 6 Wochen. Für den Arbeitnehmer bleibt es jedoch unabhängig von der Beschäftigungsdauer bei 6 Werktagen.
Was ist eine witterungsbedingte Kündigung und welche Frist gilt dabei?
Eine witterungsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die aufgrund schlechter Wetterbedingungen ausgesprochen wird, wenn die Arbeit nachweislich nicht fortgeführt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall verkürzt nur zwei Werktage zum Ende eines Arbeitstages.
Was bedeutet der Wiedereinstellungsanspruch bei witterungsbedingter Kündigung?
Bei einer witterungsbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer einen bevorzugten Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn die Arbeiten wieder aufgenommen werden können. Voraussetzung ist, dass er dies bei der Kündigung verlangt hat und für eine Wiedereinstellung zur Verfügung steht. Dieser Anspruch gilt für drei Monate.
Gelten die kurzen Kündigungsfristen des BRTV-Bau für alle Beschäftigten im Baugewerbe?
Nein, die kurzen Fristen gelten nur für gewerbliche Arbeitnehmer. Für technische und kaufmännische Angestellte im Baugewerbe gilt der Rahmentarifvertrag für Angestellte im Baugewerbe mit längeren Fristen, die eher den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Was ist das Saison-Kurzarbeitergeld und wann sollte es statt einer Kündigung genutzt werden?
Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Bauunternehmen und deren Mitarbeiter in der Winterperiode (1. Dezember bis 31. März). Es sollte als milderes Mittel vor einer witterungsbedingten Kündigung geprüft werden, da es den Erhalt qualifizierter Fachkräfte sichert und Verwaltungsaufwände durch Kündigungen und Wiedereinstellungen vermeidet.
Welche Formvorschriften gelten für eine Kündigung nach dem BRTV-Bau?
Eine Kündigung nach dem BRTV-Bau muss schriftlich erfolgen. Die elektronische Form (z.B. per E-Mail oder SMS) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem muss wie bei jeder Kündigung der Zugang beim Empfänger nachweisbar sein.