Kündigung wegen sexueller Belästigung im Arbeitsverhältnis

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine schwere Pflichtverletzung. Sie verletzt die Würde der betroffenen Person und oft auch deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. In der Regel kommt deshalb eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Je nach Schwere des Vorwurfs kann auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam sein.
Sexuelle Belästigung als arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund
Dabei ist zu beachten, dass sexuelle Belästigung nicht nur das Verhältnis zwischen zwei Arbeitnehmern betrifft. Der Arbeitgeber ist nach dem AGG verpflichtet, Beschäftigte vor solchen Übergriffen zu schützen. Er muss also reagieren, wenn ein Vorwurf bekannt wird.
Warum der Einzelfall entscheidend ist
Oft ist es so, dass Arbeitgeber entweder zu schnell oder zu spät reagieren. Beides kann problematisch sein. Nicht jeder Vorwurf führt automatisch zu einer wirksamen Kündigung. Man muss unterscheiden zwischen dem Vorwurf als solchem, seinem Nachweis und der Frage, ob eine Kündigung wirklich verhältnismäßig ist. Dies soll hier erklärt werden.
Rechtsanwalt Andreas Martin