Kündigung wegen Betrug im Arbeitsverhältnis

Betrug im Arbeitsverhältnis gehört zu den schwerwiegendsten Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begehen kann. Ein Betrug stellt grundsätzlichen wichtigen Kündigungsgrund dar.
Betrugsfälle im Arbeitsverhältnis
Ob manipulierte Spesenabrechnungen, gefälschte Arbeitszeitnachweise (Arbeitszeitbetrug oder Diebstahl von Firmeneigentum – solche Handlungen erschüttern das für jedes Arbeitsverhältnis unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fundamental. Die Gerichte haben wiederholt entschieden, dass bereits ein einmaliger Betrug zur fristlosen Kündigung führen kann.
Betrug und Kündigung
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die vorsätzliche Täuschung des Arbeitgebers zum eigenen Vorteil einen erheblichen Vertrauensbruch darstellt. Unter Betrug im Arbeitsverhältnis versteht man vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers, die darauf abzielen, sich oder einen Dritten durch Täuschung des Arbeitgebers einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. In allen Fällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden. Wichtig ist dabei, dass es um vorsätzliches Verhalten geht.
Nachtatverhalten und Schadensersatz
Besonders problematisch wird es, wenn Arbeitnehmer ihr Fehlverhalten im Nachhinein zu vertuschen versuchen oder bei dessen Vorbereitung besonders planvoll vorgehen. Bei nachgewiesenem Betrug kann der Arbeitgeber - im Extremfall (wenn keine andere Möglichkeit der Sachverhaltsaufklärung besteht) - sogar auch die Kosten für einen Detektiveinsatz als Schadensersatz vom Arbeitnehmer verlangen.
Rechtsanwalt Andreas Martin