Beharrliche Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die geschuldete Arbeit bewusst und dauerhaft nicht erbringt. Eine einzelne Pflichtverletzung genügt in der Regel nicht; erforderlich ist eine nachhaltige, auf Fortsetzung gerichtete Weigerung.
Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz
Das LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2020 – 2 Sa 40/20, betont, dass ein langes, unentschuldigtes Fehlen für sich genommen keine Beharrlichkeit begründet. Entscheidend ist, ob zuvor eine einschlägige Abmahnung ausgesprochen wurde. Beharrlichkeit kann ausnahmsweise auch bei einer einmaligen Arbeitsverweigerung angenommen werden, wenn eine entsprechende Abmahnung vorausging. Der Arbeitgeber bleibt in der Darlegungspflicht für den fehlenden Arbeitswillen.
einmalige Arbeitsverweigerung
Eine einmalige Arbeitsverweigerung kann ausnahmsweise genügen, wenn eine einschlägige Abmahnung ohne Wirkung geblieben ist und der Arbeitnehmer unmissverständlich erklärt, auch künftig nicht zu arbeiten. Dabei ist zu beachten, dass die Gerichte solche Ausnahmefälle nur eng prüfen.
Praxisbeispiel
Ein Informatiker wird angewiesen, nach Fertigstellung bestimmter Programmteile den Quellcode nachvollziehbar zu kommentieren, damit spätere Bearbeiter die Struktur verstehen können. Der Arbeitnehmer vergisst mehrfach, diese Kommentierung vorzunehmen oder erledigt sie nur unvollständig.
Hier liegt in der Regel keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Man muss unterscheiden zwischen bewusster Leistungsverweigerung und bloßer Nachlässigkeit, Überlastung oder organisatorischen Defiziten. Eine unzureichende Arbeitsausführung kann eine Pflichtverletzung darstellen, begründet aber noch keine Beharrlichkeit.
Ergebnis
Beharrliche Arbeitsverweigerung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsanweisung bewusst und nachhaltig nicht befolgen will. Erforderlich ist eine erkennbare Haltung, die darauf gerichtet ist, die Weisung gerade nicht umzusetzen. Erst wenn trotz klarer Anweisung und einschlägiger Abmahnung weiterhin ausdrücklich die Umsetzung verweigert wird, kann eine negative Prognose angenommen werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an.