Kündigung wegen Alter

Eine Kündigung wegen des Lebensalters ist arbeitsrechtlich regelmäßig angreifbar. In der Regel steht eine solche Kündigung im Konflikt mit dem Verbot der Altersbenachteiligung. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur offene Aussagen problematisch sind, sondern auch Auswahlkriterien, die in der Wirkung vor allem ältere Arbeitnehmer treffen.
Kündigung wegen Alters - nur selten zulässig
Man muss unterscheiden zwischen einer unzulässigen Kündigung wegen Alters und der zulässigen Berücksichtigung des Alters im Rahmen der Sozialauswahl. Dies soll hier erklärt werden.
Rechtlicher Rahmen - AGG und KSchG
Bei der Prüfung einer altersbezogenen Kündigung (Berlin) spielen vor allem zwei Ebenen eine Rolle: das Verbot der Benachteiligung wegen Alters und die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz. Oft ist es so, dass beide Ebenen im Verfahren zusammen betrachtet werden.
Einzelfallbetrachtung bei jeder Kündigung
Dabei ist zu beachten, dass das Gericht immer den konkreten Kündigungssachverhalt prüft. Pauschale Aussagen helfen in der Regel nicht weiter. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Einen allgemeinen Überblick zum Vorgehen nach einer Kündigung bietet auch der News-Beitrag Kündigung in Berlin - was nun?.
Direkte und indirekte Benachteiligung
Eine direkte Benachteiligung liegt vor, wenn das Alter ausdrücklich als Grund genannt wird. Eine indirekte Benachteiligung kann vorliegen, wenn neutrale Kriterien in der Praxis überwiegend ältere Beschäftigte treffen. Dies kommt in der Praxis häufig vor.
Rechtsanwalt Andreas Martin