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Muster zur Meldung der Schwangerschaft

Mustermeldung Schwangerschaft

Die Mitteilung einer Schwangerschaft an den Arbeitgeber löst wichtige Schutzpflichten aus und sichert der Arbeitnehmerin Mutterschutz sowie besonderen Kündigungsschutz, bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Obliegenheit und Kündigungsschutz

Man muss unterscheiden zwischen der rechtlichen Obliegenheit zur Mitteilung nach § 15 Abs. 1 MuSchG und der praktischen Frage, wie diese Meldung nachweisbar gestaltet wird. Dies soll hier erläutert werden.

Mutterschutz

Die Arbeitnehmerin soll den Arbeitgeber informieren, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist, und zugleich den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber die Information vertraulich behandeln muss und nur insoweit weitergeben darf, wie dies zur Durchführung des Mutterschutzes erforderlich ist. In der Regel ist kein Formzwang vorgeschrieben, aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Mitteilung mit Zugangsnachweis.

Form und Zeitpunkt der Mitteilung

Keine gesetzliche Formvorgabe

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Eine mündliche Mitteilung genügt rechtlich, führt in der Praxis aber häufig zu Streit über den Zeitpunkt des Zugangs. Daher ist es ratsam, die Meldung schriftlich zu übermitteln und eine Lesebestätigung, Empfangsbestätigung oder ein Einschreiben zu verwenden.

Zeitpunkt der Meldung

Oft ist es so, dass Arbeitgeber nach Vorlage eines ärztlichen Nachweises tätig werden. Das Attest muss nicht automatisch vorgelegt werden, kann aber auf Verlangen verlangt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an, wann der optimale Zeitpunkt für die Mitteilung ist.

Besonderheit bei Kündigung

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es eine Frist, die unbedingt zu beachten ist!

Achtung: 2-Wochenfrist beachten!

Wenn die Schwangerschaft erst nach Erhalt einer Kündigung bekannt wird, ist für den besonderen Kündigungsschutz die Mitteilung binnen zwei Wochen oder unverzüglich nach Kenntnis erforderlich. In diesem Fall sollte die Mitteilung nachweisbar erfolgen und, wenn möglich, ärztlich bestätigt werden.

Inhalt und notwendige Angaben

Die Meldung sollte die wesentlichen Angaben enthalten, damit der Arbeitgeber seine Schutzpflichten durchführen kann. Dazu gehören der eindeutige Hinweis auf die Schwangerschaft und, soweit bekannt, der voraussichtliche Entbindungstermin.

Medizinische Details

In der Regel reicht eine knappe, formelle Mitteilung. Ausführliche medizinische Details sind nicht erforderlich und berühren den Datenschutz. Es ist hilfreich, anzugeben, ob bereits eine Arztbescheinigung vorliegt oder diese auf Verlangen nachgereicht wird.

bei Kündigung/ Anzeige der Schwangerschaft

Bei einer Kündigung sollte klargestellt werden, dass die Schwangerschaft bereits zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung vorlag und dass sich die Arbeitnehmerin auf den besonderen Kündigungsschutz als schwangere Person nach dem Mutterschutzgesetz beruft.

Kündigungsschutzklage

Mit der Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber ist die Angelegenheit aber noch nicht erledigt, wenn der Arbeitgeber zuvor eine Kündigung ausgesprochen hat. Selbst mit dieser Mitteilung wird die Kündigung wirksam nach § 7 das Kündigungsschutzgesetzes, wenn die Arbeitnehmerin nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreicht.

2 bis 3 -Wochenfrist beachten!

Die Arbeitnehmerin muss also zwei Sachen unternehmen. Zum einen muss sie dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen die Schwangerschaft anzeigen und sich auf den Kündigungsschutz berufen und hinaus muss sie zwingend auch Kündigungsschutzklage einreichen. Zwar besteht hier zwar, dass eine Sonderregelung hinsichtlich der Frist für die Kündigungsschutzklage greifen könnte, allerdings sollte aus Sicherheitsgründen trotzdem Kündigungsschutzklage rechtzeitig eingehoben werden.

Optional: Gesprächsangebot

Hinweis

Für organisatorische Fragen, etwa Versetzungen oder Gefährdungsbeurteilungen, kann es sinnvoll sein, im Schreiben darauf hinzuweisen, dass ein Gespräch zur Arbeitsplatzanpassung möglich ist.

MUSTER – Mitteilung der Schwangerschaft

Vorlage für die Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber eines einfachen Arbeitszeugnisses des Arbeitnehmers
Die folgende Vorlage ist als praktischer Ausgangstext gedacht und in sachlicher Form gehalten. Sie ist sprachlich so gefasst, dass die wesentlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, ohne unnötige Details zu nennen.


An die [Name des Arbeitgebers / Personalabteilung] [Adresse] per Einwurf/Einschreiben


Betreff: Mitteilung meiner Schwangerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich schwanger bin. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der [Datum]. Ein ärztlicher Nachweis kann ich Ihnen auf Verlangen vorlegen.

Ich bitte darum, die für schwangere Mitarbeiterinnen geltenden Schutzvorschriften zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Für ein klärendes Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.


(optional für den vorherigen Ausspruch einer Kündigung:)

Ich teile weiter mit, dass ich bereits bei Zugang Ihrer Kündigung vom .... schwanger war und mich hiermit auf den besonderen Kündigungsschutz als schwangere Person berufe. Die Kündigung ist unwirksam. Ich werde dagegen Kündigungsschutzklage einreichen.


Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum

[Name] [Unterschrift bei Brief]


Varianten und praktische Hinweise

Vermutete Schwangerschaft

Oft ist es so, dass Unsicherheit über den Zeitpunkt der Mitteilung besteht. Bereits die Mitteilung einer vermuteten Schwangerschaft („voraussichtlich schwanger") genügt, wenn die Schwangerschaft später bestätigt wird. Dies kommt in der Praxis häufig vor.

Elektronische Übermittlung

Bei elektronischer Übermittlung empfiehlt sich die Anforderung einer Lesebestätigung oder das Senden an eine zentrale, bekannte Personaladresse. Dabei ist zu beachten, dass der Zugang dokumentiert werden sollte. Besser ist immer schriftlich durch Übergabe durch einen Zeugen oder Einwurf in den Briefkasten.

Verbindung mit Elternzeit

Wenn bereits Elternzeit geplant ist oder eine Bestätigung der Elternzeit benötigt wird, kann die Mustervorlage an entsprechende Formalitäten angepasst werden.

Datenschutz und Weitergabe der Information

Der Arbeitgeber darf die Mitteilung nicht ohne Einwilligung der Arbeitnehmerin an Kollegen weiterreichen. Zulässig ist die Weitergabe an behördliche Stellen, den Betriebsarzt oder den Betriebsrat, soweit dies zur Durchführung von Schutzmaßnahmen erforderlich ist.

Meldepflicht des Arbeitgebers

Die Pflicht des Arbeitgebers, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren, entfällt nicht. Dies dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Es kommt immer auf den Einzelfall an, welche internen Maßnahmen, etwa veränderte Einsatzpläne oder Umsetzungen, sinnvoll sind.

Haftungsrisiken

Arbeitgeber sollten die rechtlichen Vorgaben ernst nehmen, da Fehler in der Handhabung zu Haftungs- oder Entschädigungsansprüchen führen können.

Entschädigung

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin weiss, dann hat die Arbeitnehmerin aufgrund der Diskriminierung einen Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG.

Späte Mitteilung und Kündigungsschutz

Wird die Schwangerschaft erst nach einer Kündigung mitgeteilt, aktiviert dies unter bestimmten Voraussetzungen den besonderen Kündigungsschutz. Die Meldung muss dann binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Schwangerschaft erfolgen, andernfalls können Ansprüche gefährdet sein.

Nachträgliche ärztliche Nachweise

Auch nachträgliche ärztliche Nachweise sind möglich. In der Praxis ist eine zügige und nachweisbare Mitteilung daher entscheidend. Für Arbeitnehmerinnen, die Fragen zum Kündigungsschutz oder zu Fristen haben, kann es hilfreich sein, sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Kündigungsschutzklage

Bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage notwendig sein. Dabei ist zu beachten, dass die Klagefrist von drei Wochen unbedingt einzuhalten ist.

Empfehlungen für die Praxis

Für Arbeitnehmerinnen

Arbeitnehmerinnen sollten die Meldung zeitnah und dokumentiert vornehmen und sich nicht scheuen, ein Gespräch zur Anpassung des Arbeitsplatzes zu vereinbaren. In der Regel ist es sinnvoll, eine Kopie der Mitteilung für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten beim Eingang einer Mitteilung umgehend die gesetzlichen Prüfpflichten einleiten, eine Gefährdungsbeurteilung veranlassen und die betroffenen Stellen informieren. Dies reduziert rechtliche Risiken und dient dem Gesundheitsschutz.

erneute Kündigung durch Arbeitgeber

In der Regel wird der Arbeitgeber, nachdem er von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nach dem Ausspruch einer Kündigung erfahren, hat, die Weiterbeschäftigung des Arbeitsverhältnisse den bisherigen Bedingungen anbieten und erklären, dass er aus der Kündigung keine Rechte herleiten wird. Laienhaft könnte man dies als Rücknahme der Kündigung bezeichnen. Die Kündigung ist auf jeden Fall unwirksam da keine Zustimmung der Behörde vorliegt.

Zustimmung zur Kündigung

Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, insbesondere wenn ein außerordentliche Kündigungsgrund vorliegt und die Fristen noch nicht abgelaufen sind, hier die Zustimmung der zuständigen Behörde für die Kündigung einzuholen. Danach kann er die Kündigung aussprechen.

Rechtsberatung in Berlin

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin - Zweigstelle Panko/ Prenzlauer Berg berate ich zu Fragen der Mitteilung, des Mutterschutzes und des Kündigungsschutzes. Bei Bedarf kann ein kurzes Prüfungsgespräch helfen, formale Fehler zu vermeiden.

Für Mandanten aus Berlin biete ich Beratungstermine an, sowohl auf Deutsch als auch in englischer Sprache.

Persönliche Beratung für Mandanten aus angrenzenden Bezirken

Für persönliche Beratung werden folgende Bezirke angeboten: Arbeitsrecht Prenzlauer Berg | Arbeitsrecht Friedrichshain | Arbeitsrecht Lichtenberg | Arbeitsrecht Weißensee | Arbeitsrecht Pankow

english

As an employment lawyer in Berlin with extensive experience in labor law, I also offer consultation in English regarding pregnancy notification and maternity protection.

FAQ: Meldung der Schwangerschaft

Muss ich meine Schwangerschaft schriftlich melden?

Gesetzlich ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Mitteilung mit Zugangsnachweis, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben.

Welche Angaben gehören in die Mitteilung?

Die Meldung sollte den Hinweis auf die Schwangerschaft und, soweit bekannt, den voraussichtlichen Entbindungstermin enthalten. Ein ärztliches Attest kann auf Verlangen nachgereicht werden.

Wann sollte ich die Schwangerschaft mitteilen?

Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Bei einer Kündigung muss die Mitteilung binnen zwei Wochen nach Zugang erfolgen, damit der besondere Kündigungsschutz greift.

Darf der Arbeitgeber die Information weitergeben?

Der Arbeitgeber darf die Information nur weitergeben, soweit es zur Gefährdungsbeurteilung oder gesetzlichen Meldung an die Aufsichtsbehörde notwendig ist. Eine Weitergabe an Kollegen bedarf in der Regel der Zustimmung.

Reicht eine vermutete Schwangerschaft als Mitteilung?

Ja, die Mitteilung einer vermuteten oder wahrscheinlichen Schwangerschaft genügt, wenn die Schwangerschaft später bestätigt wird. Dies kann Schutzrechte frühzeitig auslösen.

Was passiert, wenn ich die Schwangerschaft nach einer Kündigung mitteile?

Die Mitteilung muss binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen oder unverzüglich nach Kenntnis der Schwangerschaft. Der besondere Kündigungsschutz kann dann rückwirkend greifen.

Brauche ich sofort ein ärztliches Attest?

Nicht zwingend. Der Arbeitgeber darf jedoch einen ärztlichen Nachweis verlangen, insbesondere zur Feststellung des Entbindungstermins oder für eine Gefährdungsbeurteilung.

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