Nachfolgend ist ein Muster für eine Abmahnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bereitgestellt.
ARBEITGEBER – ABMAHNUNG AN ARBEITNEHMER
Eine Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kommt in der Praxis häufig vor. Nach meiner Erfahrung sind wahrscheinlich wenigstens 50 % oder mehr aller arbeitsrechtlichen Abmahnungen unwirksam, da diese nicht sorgfältig genug erstellt wurden. In der Regel muss bei einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zunächst abgemahnt werden, bevor eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden kann.
sorgfältige Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht / Abmahnung
Bei der Verwendung von Mustern - hier für die Abmahnung im Arbeitsrecht - ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden.
rechtliche Kenntnisse sind notwendig
Für eine sinnvolle Musterverwendung sind gewisse rechtliche Kenntnisse erforderlich. Von daher sollte man sorgfältig überlegen, ob man ein entsprechendes Muster ohne weiteres übernimmt. Gerade be der Abmahnung ist die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers wichtig.
Hinweis
EIN MUSTER IM ARBEITSRECHT SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN ES VERWENDET.
Muster- Abmahnung des Arbeitnehmers für Arbeitgeber
An den Arbeitnehmer (Adresse)
Abmahnung
Sehr geehrter Herr Mustermann,
wegen des nachstehend aufgeführten Sachverhalts mahne ich Sie hiermit ab.
(genaue Darstellung des Fehlverhaltens)
Ihr vorstehend dargestelltes Verhalten gibt mir Veranlassung, Sie auf die die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen.
(genaue Darstellung, wie sich der Arbeitnehmer richtig verhalten hätte müssen)
Ich fordere Sie dazu auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten.
Im Falle einer weiteren derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung müssen Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.
Diese Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen.
Berlin, den ............. (Datum)
…………………………………… (Unterschrift)
Download - Abmahnungsmuster für Arbeitgeber - Musterschreiben als PDF und Worddokument
Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie den beschrifteten Download-Link unter dem jeweiligen Dateisymbol.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!
Anmerkungen zum Muster der Abmahnung des Arbeitnehmers:
Es handelt sich hier um ein einfaches Muster einer Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens.
Aufbau der arbeitsrechtlichen Abmahnung
Die arbeitsrechtliche Abmahnung besteht aus 3 Teilen:
genaue Darstellung des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers
genaue Darstellung, wie sich der Arbeitnehmer hätte richtig verhalten müssen
Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung
Zustellung der Abmahnung
Die Abmahnung kann durch einen Zeugen übergeben werden oder per Einwurf/ Einschreiben zugestellt werden. Auch der Einwurf in den Briefkasten des Arbeitnehmers über einen Zeugen ist möglich.
Tipp
AUCH WENN DIE ABMAHNUNG IM ARBEITSRECHT NICHT ZWINGEND SCHRIFTLICH ERFOLGEN MUSS, SOLLTE DIESE IMMER SCHRIFTLICH ERTEILT WERDEN.
Was wird bei der Abmahnung oft falsch gemacht?
Viele Abmahnungen durch Arbeitgeber sind unwirksam und oft schon aus formalen Gründen.
genaue Beschreibung des Fehlverhaltens
Der häufigste Fehler bei der Abmahnung ist der, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu ungenau beschrieben wird. Es muss genau beschrieben werden, was der Arbeitnehmer falsch gemacht hat und dann genau, wie er sich hätte richtig verhalten müssen. Dafür reichen keine 2 oder 3 Sätze.
Androhung von "arbeitsrechtlichen Konsequenzen"
Der dritte Teil der Abmahnung ist die Warnung. Dem Arbeitnehmer soll vor Augen geführt werden, dass ein erneutes Fehlverhalten nachteilige Konsequenzen haben wird. Wenn dort allerdings nur steht, dass bei einer Wiederholung der Pflichtverletzung "arbeitsrechtliche Konsequenzen" drohen, so ist dies nicht ausreichend. Eine solche Aussage ist als Warnung nicht eindeutig genug. Richtig wäre zu schreiben, dass "für den Wiederholungsfall eine Kündigung droht" oder "arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen".
Abmahnung kurz erklärt !
Eine Ermahnung hat keine Warnfunktion. Bei der Ermahnung wird dem Arbeitnehmer nicht mit der Kündigung für den Wiederholungsfall gedroht.
Die Abmahnung hat u.a. eine Hinweis- und Warnfunktion. Der Arbeitnehmer soll sein Verhalten ändern und der Arbeitgeber macht diesen mittels der Abmahnung auf dieses Verhalten aufmerksam und droht für den Fall der Wiederholung die Kündigung an.
Die Abmahnung muss - anders als die Kündigung - nicht zwingend schriftlich erfolgen. Trotzdem ist die schriftliche Abmahnung wegen der Beweismöglichkeiten sinnvoll.
Der Arbeitnehmer muss den Zugang der Abmahnung nicht bestätigen. Er muss also für den Erhalt der Abmahnung nicht unterschreiben.
In folgenden Fällen sollte eine Abmahnung ausgesprochen werden:
Eine Abmahnung hat drei wesentliche Bestandteile: Der Arbeitgeber muss den konkreten Pflichtverstoß nachvollziehbar beschreiben, das künftig erwartete richtige Verhalten deutlich machen und für den Wiederholungsfall vor arbeitsrechtlichen Folgen bis hin zur Kündigung warnen.
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Nein. Für eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist grundsätzlich keine Schriftform vorgeschrieben. Eine mündliche Abmahnung kann wirksam sein. Aus Beweisgründen sollte der Arbeitgeber sie dennoch schriftlich und mit einem klaren Inhalt erklären.
Welche Frist gilt für einen Widerspruch gegen die Abmahnung?
Eine allgemeine gesetzliche Widerspruchsfrist gibt es nicht. Arbeitnehmer sollten den Vorwurf und mögliche Beweismittel trotzdem zeitnah für sich sichern. In der Privatwirtschaft ist es in der Regel taktisch besser, zunächst nichts nach außen zu unternehmen, als den Arbeitgeber vorschnell auf Fehler seiner Abmahnung hinzuweisen.
Muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung dreimal abmahnen?
Nein. Es gibt keine feste Regel, nach der stets drei Abmahnungen erforderlich sind. Bei einem erheblichen einschlägigen Wiederholungsfall kann eine vorherige Abmahnung genügen. Bei leichteren Verstößen können mehrere Warnungen notwendig sein; bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich sein.
Sollte der Arbeitnehmer den Erhalt unterschreiben?
Der Arbeitnehmer muss den Inhalt der Abmahnung nicht als richtig anerkennen. Wird nur der Erhalt bestätigt, sollte die Unterschrift eindeutig darauf beschränkt sein. Eine Bestätigung des behaupteten Sachverhalts, ein Schuldeingeständnis oder eine Entschuldigung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.
Kann eine unberechtigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?
Ja. Ein Entfernungsanspruch kann insbesondere bei falschen Tatsachen oder einem unbestimmten Vorwurf bestehen. Eine Klage ist in der Privatwirtschaft trotzdem oft taktisch nicht sinnvoll, weil der Arbeitgeber dadurch Fehler erkennt und die Abmahnung häufig erneut aussprechen kann. Im öffentlichen Dienst kann die Entfernung wegen der besonderen Bedeutung der Personalakte eher angezeigt sein.
Muss eine Abmahnung nach zwei oder drei Jahren gelöscht werden?
Nein. Für eine berechtigte Abmahnung gibt es keine starre Löschfrist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es darauf an, ob der Vorgang für das Arbeitsverhältnis noch rechtliche Bedeutung haben kann.
Kann der Arbeitgeber wegen desselben Vorfalls abmahnen und kündigen?
Mit einer vorbehaltlos und in Kenntnis der maßgeblichen Umstände ausgesprochenen Abmahnung erklärt der Arbeitgeber grundsätzlich, dass er wegen dieses Vorfalls noch nicht kündigt. Der Sachverhalt ist als selbstständiger Kündigungsgrund regelmäßig verbraucht. Anders kann es bei später bekannt gewordenen erheblichen Tatsachen oder einem erkennbaren Vorbehalt weiterer Maßnahmen liegen.