Was ist Resturlaub und wie entsteht er?
Resturlaub bezeichnet Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer innerhalb des Urlaubsjahres (in der Regel das Kalenderjahr) nicht genommen hat. Er entsteht, wenn der gesetzliche oder vertragliche Urlaubsanspruch nicht vollständig in Anspruch genommen wird.
Wann verfällt Resturlaub nach aktueller Rechtsprechung?
Nach aktueller Rechtsprechung des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts verfällt Resturlaub nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer konkret auffordern, den Urlaub zu nehmen, und ihn über den drohenden Verfall belehren. Ohne diese aktive Mitwirkung des Arbeitgebers bleibt der Urlaubsanspruch erhalten.
Bis wann kann Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden?
Nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung in das erste Quartal des Folgejahres ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers dies rechtfertigen. In diesem Fall muss der übertragene Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichende Regelungen vorsehen.
Was passiert mit dem Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht genommener Urlaub finanziell abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Abgeltung wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Anspruch auf Abgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und ist als reiner Geldanspruch zu betrachten.
Welchen Ausschlussfristen unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch?
Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt als reiner Geldanspruch tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen. Diese Fristen sind oft sehr kurz (2-3 Monate) und beginnen mit der Fälligkeit des Anspruchs, in der Regel mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigungsschutzklage beinhaltet nicht automatisch auch die Geltendmachung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs - dieser muss separat und ausdrücklich schriftlich innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht werden.
Können Resturlaubsansprüche verjähren?
Grundsätzlich unterliegen Urlaubsansprüche der regulären dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Der EuGH hat jedoch entschieden, dass diese Verjährung nicht greift, wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. In diesem Fall können Urlaubsansprüche über viele Jahre hinweg kumulieren und der Arbeitgeber kann sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen.
Was passiert mit meinem Resturlaub während einer längeren Krankheit?
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit bleiben Urlaubsansprüche grundsätzlich erhalten. Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Ansprüche bei fortdauernder Krankheit bis zu 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres übertragen werden. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums können sie verfallen, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht in der Lage war, den Urlaub zu nehmen.
Darf mein Arbeitgeber Überstunden mit Resturlaub verrechnen?
Nein, eine einseitige Verrechnung von Überstunden mit Urlaubsansprüchen ist nicht zulässig. Urlaubsgewährung und Freizeitausgleich für Überstunden sind rechtlich verschiedene Konzepte mit unterschiedlichen Zwecken. Eine Verrechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers möglich, wobei der gesetzliche Mindesturlaub in jedem Fall gewährt werden muss.
Kann ich meinen Resturlaub in Geld umwandeln lassen, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden?
Grundsätzlich nein. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist eine Abgeltung des Urlaubs nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig. Eine Vereinbarung zur "Auszahlung" von Urlaubstagen während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist in der Regel unwirksam. Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers und dieser Zweck würde durch eine finanzielle Abgeltung umgangen.
Wie berechnet sich der Resturlaub bei Teilzeitbeschäftigung?
Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch proportional zur Arbeitszeit berechnet. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Arbeitstage pro Woche. Beispiel: Bei einer 3-Tage-Woche und einem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche) beträgt der anteilige Urlaubsanspruch 12 Tage (3/5 × 20 = 12). Bei einem Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit oder umgekehrt während des Jahres ist eine anteilige Berechnung vorzunehmen.
Was geschieht mit meinem Resturlaub während der Elternzeit?
Der Urlaubsanspruch entsteht auch während der Elternzeit, jedoch kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 kürzen (§ 17 BEEG). Diese Kürzungsmöglichkeit muss der Arbeitgeber ausdrücklich erklären, sie erfolgt nicht automatisch. Nicht gekürzter Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit ist nach Ende der Elternzeit zu gewähren oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.
Welche Beweislast gilt bei Streit um Resturlaub?
Im Streitfall trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass er den Urlaub ordnungsgemäß gewährt hat oder dass er seiner Mitwirkungspflicht (Information und Aufforderung zur Urlaubsnahme) nachgekommen ist. Der Arbeitnehmer hingegen muss nachweisen, dass er einen Urlaubsanspruch hatte und diesen geltend gemacht hat. Dokumentationen wie Urlaubsanträge, Genehmigungen oder Arbeitszeitnachweise sind dabei hilfreich.