Nebentätigkeit des Arbeitnehmers

Arbeitsrecht von A bis Z beschäftigt sich heute mit dem Thema Nebentätigkeit im Arbeitsverhältnis. Als Arbeitnehmer fragt man sich, ob man neben dem Hauptjob, auch noch eine Nebentätigkeit ausüben darf?
Was ist eine Nebentätigkeit?
Als Nebentätigkeit bezeichnet jede entgeltliche oder umfangreiche unentgeltliche Beschäftigung neben dem Hauptarbeitsverhältnis (z. B. Zweitjob, Selbstständigkeit, Vereins- oder Familienunternehmen).
Grundsatz des Zweitjobs im Arbeitsverhältnis
Grundsatz: Nebentätigkeit ist erlaubt – aber nur, solange berechtigte Arbeitgeberinteressen nicht beeinträchtigt werden.
Wo ist der Nebenjob regelt?
Die rechtliche Grundlage für berufliche Nebentätigkeiten bildet Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), für andere entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeiten Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit). Ein generelles Nebentätigkeitsverbot ist daher unzulässig. Die entsprechenden Regelungen sind häufig Teil des Arbeitsvertrags, in dem die jeweiligen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers festgelegt werden.
Wo können Konflikte mit dem Arbeitgeber entstehen?
Typische Konfliktfelder: Wettbewerbsverbot, Arbeitszeitgrenzen, Leistungsminderung, Krankheit/Urlaub, Nutzung von Betriebsmitteln, Rufschädigung.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?
Bei Verstößen drohen arbeitsrechtliche Maßnahmen droht eine Kündigung, wobei sogar in Ausnahmefällen eine fristlosen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen denkbar wäre.
