Was ist Leiharbeit?
Leiharbeit (auch Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung) ist ein Beschäftigungsverhältnis zwischen drei Parteien: Der Leiharbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher (Zeitarbeitsfirma), wird aber zur Arbeitsleistung an einen Entleiher (Kundenfirma) überlassen. Der Leiharbeiter ist vollständig in den Betrieb des Entleihers eingegliedert und unterliegt dessen Weisungen.
Braucht eine Zeitarbeitsfirma eine Erlaubnis?
Ja, Verleiher benötigen zwingend eine behördliche Überlassungserlaubnis nach § 1 AÜG. Dies gilt auch für Unternehmen, die nur gelegentlich Leiharbeit betreiben oder gemeinnützige Organisationen. Ohne gültige Erlaubnis ist die Überlassung illegal und es entsteht automatisch ein Arbeitsvertrag mit dem Entleiher.
Was ist Equal Pay bei Leiharbeit?
Equal Pay bedeutet gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag der Überlassung. Leiharbeiter haben grundsätzlich sofort Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Bei der Vergütung können Tarifverträge für die ersten 9 Monate abweichen, danach muss gleiches Entgelt gezahlt werden.
Wie lange darf ich beim gleichen Entleiher arbeiten?
Die tarifdispositive Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate beim gleichen Entleiher. Tarifverträge der Einsatzbranche können bis zu 24 Monate vorsehen. Vorherige Überlassungen werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen weniger als drei Monate liegen. Nach Überschreitung entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher.
Wer kann mir als Leiharbeiter kündigen?
Nur der Verleiher (Zeitarbeitsfirma) kann Ihnen kündigen, da Sie dort angestellt sind. Der Entleiher kann nur die Überlassung beenden. Es gelten die normalen Kündigungsschutzregeln beim Verleiher, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
Habe ich als Leiharbeiter Anspruch auf Urlaub und Gleichbehandlung?
Ja, Sie haben Anspruch auf Equal Treatment - Gleichbehandlung bei Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Urlaub und arbeitsfreien Tagen. Beim Entleiher müssen Sie Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Kinderbetreuung erhalten, nicht aber zu Geldleistungen oder betrieblicher Altersversorgung.
Was passiert bei Verstößen gegen das Leiharbeitsrecht?
Bei Verstößen (fehlende Erlaubnis, Überschreitung der Höchstdauer, fehlende Offenlegung/Konkretisierung) entsteht kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. Das ist meist vorteilhaft: bessere Arbeitsbedingungen, rückwirkende Lohnnachzahlung, stärkerer Kündigungsschutz. Der Leiharbeiter kann dies durch Festhaltenserklärung verhindern.
Können Leiharbeitsverträge befristet werden?
Ja, aber mit Einschränkungen. Sachgrundlose Befristung ist für bis zu 2 Jahre möglich. Sachgrundbefristungen sind schwierig, da der Sachgrund beim Verleiher vorliegen muss. Eine Synchronisation von Arbeitsvertrag und Überlassungszeiten ist unzulässig - der Vertrag kann nicht automatisch mit Ende der Überlassung enden.
Was sind Offenlegung und Konkretisierung?
Seit 2017 müssen Verleiher und Entleiher die Überlassung ausdrücklich als solche im Vertrag bezeichnen (Offenlegung) und vor der Überlassung die Person des Leiharbeitnehmers unter Bezugnahme auf den Vertrag konkretisieren. Fehlt dies, entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. "Vorratserlaubnisse" helfen nicht mehr.
Welche Rechte habe ich bei längerer Überlassung?
Bei Überlassung seit mindestens 6 Monaten haben Sie Anspruch auf Information über freie Arbeitsplätze beim Entleiher und können ein Übernahmegesuch stellen, auf das binnen einem Monat begründet geantwortet werden muss. Nach 18 Monaten beim gleichen Entleiher entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis mit diesem.