Kündigungsrücknahme durch den Arbeitgeber – Begriff und rechtliche Einordnung
Die Kündigungsrücknahme bezeichnet den Versuch eines Arbeitgebers, eine bereits ausgesprochene Kündigung wieder rückgängig zu machen. Man muss unterscheiden zwischen einer einseitigen Rücknahme und einem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Dies soll hier erklärt werden.
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, sie wird mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam. Einseitig kann eine einmal zugegangene Kündigung grundsätzlich nicht mehr zurückgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers mit dem Zugang der Kündigung verbraucht ist. Rechtlich wird eine solche Erklärung als Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen ausgelegt. Wenn hier im Artikel als die Rede von einer "Kündigungsrücknahme" ist, dann ist das Fortsetzungsangebot des Arbeitgebers damit gemeint.
Unwiderruflichkeit nach Zugang
Ein Widerruf ist nur solange möglich, wie die Kündigung noch nicht zugegangen ist oder der Widerruf den Arbeitnehmer gleichzeitig erreicht. Nach Zugang bleibt der Arbeitgeber auch an eine fehlerhafte Kündigung gebunden und kann diese nicht einseitig aufheben oder unwirksam machen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung materiell-rechtlich wirksam war oder nicht. Der Widerruf einer Kündigung kommt in der Praxis sehr selten vor und spielt von daher kaum eine Rolle.
Auch unwirksame Kündigungen werden bindend
Oft ist es so, dass auch eine objektiv unwirksame Kündigung rechtsgestaltend wird, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhebt (siehe § 7 des Kündigungsschutzgesetzes).
Achtung
Die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers endet mit Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Ein späteres einseitiges "Umentscheiden" ist rechtlich ausgeschlossen.
Rücknahme als Angebot zur Vertragsfortsetzung
Rechtliche Bedeutung der Rücknahme
Obwohl eine einseitige Rücknahme nicht möglich ist, kommt einer sogenannten "Kündigungsrücknahme" rechtliche Bedeutung zu. Sie wird formal als Angebot verstanden, das Arbeitsverhältnis trotz ausgesprochener Kündigung weiterzuführen. In der Regel handelt es sich um ein Angebot auf einvernehmliche Vertragsfortsetzung zu den bisherigen Bedingungen.
Annahme durch den Arbeitnehmer
Dieses Angebot kann der Arbeitnehmer ausdrücklich, etwa durch eine schriftliche Bestätigung, oder schlüssig, etwa durch Wiederaufnahme der Tätigkeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, annehmen. Schweigt der Arbeitnehmer oder lehnt er das Angebot ab, bleibt es bei der ursprünglichen rechtsgestaltenden Wirkung der Kündigung.
Keine automatische Annahme
Dabei ist zu beachten, dass die Kündigungsschutzklage allein keine Annahme auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses darstellt. Die Annahme der Rücknahme ist formfrei möglich, zur Rechtssicherheit empfiehlt sich für beide Seiten jedoch die schriftliche Fixierung einer solchen Einigung. Der Arbeitnehmer muss sich genau überlegen, was er macht, wenn der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet. Schweigt er auf dieses Angebot, dann gilt es als nicht angenommen. In dem meisten Fällen ist die Annahme die bessere Wahl.
Folgen der Annahme
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Mit der Annahme der Kündigungsrücknahme wird das Arbeitsverhältnis grundsätzlich zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Es entsteht in der Regel kein neues, sondern das frühere Arbeitsverhältnis lebt fort. Die Parteien können aber auch abweichende Regelungen treffen.
Annahmeverzugslohn
Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf Annahmeverzugslohn, wenn sie nach Ausspruch der Kündigung, aber vor Rücknahme, keine Arbeitsleistung erbringen konnten, sofern der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten ist. Es ist möglich, abweichende Vereinbarungen zu treffen und etwa Vergütungsansprüche auszuschließen. Dies sollte aber klar und eindeutig vertraglich geregelt werden.
Dokumentation empfohlen
In der Regel ist es so, dass eine schriftliche Vereinbarung über die Rücknahme und ihre Folgen für beide Seiten Rechtssicherheit schaff und aus anwaltlicher Sicht zwingend erforderlich ist.
Hinweis
Zur Rechtssicherheit sollte die einvernehmliche Rücknahme der Kündigung und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses schriftlich dokumentiert werden.
Rücknahme im Kündigungsschutzprozess
Angebot während laufender Klage
Erklärt der Arbeitgeber die Rücknahme der Kündigung nach Erhebung der Kündigungsschutzklage, bleibt es beim Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann annehmen oder ablehnen. In den meisten Fällen ist die Annahme die Regel.
Auflösungsantrag möglich
Steht der Arbeitnehmer einer Fortsetzung ablehnend gegenüber, etwa weil das Vertrauensverhältnis gestört ist oder er schon eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, kann er einen Auflösungsantrag nach § 9 Kündigungsschutzgesetz stellen und versuchen eine Abfindung verlangen. Dies ist aber sehr schwer. Ein Auflösungsantrag ist sehr schwierig vor Gericht durchzusetzen. Es muss den Arbeitnehmer unzumutbar sein das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und der Arbeitnehmer muss dies vor Gericht darlegen und notfalls beweisen. Streitigkeiten während des Kündigungsschutzverfahrens reichen dafür bei weitem nicht aus.
Keine Überrumpelung
Dabei ist zu beachten, dass die bloße Erhebung der Kündigungsschutzklage noch keine Zustimmung zur Rücknahme der Kündigung ist. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer hier nicht überrumpeln und ihn seiner Entscheidungsmacht berauben. Diese Linie ist durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden.
§ 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
Zugangsprinzip bei Willenserklärungen
Nach § 130 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger zugeht. Dies gilt auch für Kündigungen.
Die Vorschrift lautet auszugsweise:
§ 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
(2) Auf die Wirksamkeit der Willenserklärung ist es ohne Einfluss, wenn der Erklärende nach der Abgabe stirbt oder geschäftsunfähig wird.
Für die Kündigungsrücknahme bedeutet dies: Ein Widerruf der Kündigung ist nur möglich, wenn er dem Arbeitnehmer vor oder gleichzeitig mit der Kündigung zugeht. Nach Zugang ist die Kündigung wirksam und kann nicht mehr einseitig zurückgenommen werden.
Praktische Hinweise für Arbeitgeber
Überlegung vor Ausspruch
Arbeitgeber sollten eine Kündigung nur nach sorgfältiger Prüfung aussprechen. Eine spätere Rücknahme ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. In der Regel ist es so, dass eine vorschnelle Kündigung zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen führen kann.
Klare Formulierung des Angebots
Wenn eine Rücknahme erklärt werden soll, muss dies als Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klar formuliert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer nicht zur Annahme verpflichtet ist. Eine schriftliche Formulierung empfiehlt sich, um Missverständnisse zu vermeiden.
Annahmeverzugsrisiko beachten
Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer explizit unter Angabe des Ortes und der Zeit zur Arbeitsaufnahme auffordern, um das Annahmeverzugsrisiko zu minimieren. Dies kommt in der Praxis häufig vor und kann erhebliche Kosten verursachen, wenn de
Praktische Hinweise für Arbeitnehmer
Keine automatische Fortsetzung
Ohne Zustimmung lebt das Arbeitsverhältnis nicht automatisch wieder auf. Die Kündigungsschutzklage ist weiterhin möglich, selbst wenn der Arbeitgeber eine Rücknahme erklärt. Aber diese macht dann oft kaum noch Sinn, denn die Klage hat ja das Ziel festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde.
Überlegung der eigenen Interessen
Der Auflösungsantrag ist oft keine wirkliche Alternative, da dieser oft nicht ausreichend begründet werden kann.
Inhalt der Erklärung
Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass der Arbeitgeber folgendes wenigstens erklärt:
Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen
Erklärung, dass aus der Kündigung keine Rechte mehr hergeleitet werden
Hinweis
Bei Unsicherheiten über die Annahme oder Ablehnung einer Kündigungsrücknahme empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
BAG – Kündigungsrücknahme bedarf der Annahme
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass die Rücknahme einer Kündigung nach deren Zugang beim Arbeitnehmer nicht einseitig möglich ist. Die Rücknahme ist vielmehr als Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen.
Angebot auf Fortsetzung
Eine Kündigungsrücknahme nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer ist rechtlich als Angebot zur einvernehmlichen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu bewerten. Dieses Angebot bedarf der Annahme durch den Arbeitnehmer. Ohne diese Annahme bleibt die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Keine automatische Annahme durch Klageerhebung
Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt keine Annahme des Rücknahmeangebots dar. Der Arbeitnehmer behält seine Entscheidungsfreiheit, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich feststellen lassen möchte.
Schriftliche Fixierung empfohlen
Zur Rechtssicherheit empfiehlt das BAG die schriftliche Fixierung einer einvernehmlichen Rücknahme. Nur so können beide Parteien sicher sein, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortgesetzt wird und keine rechtlichen Unklarheiten verbleiben.
📌 Fazit: Eine Kündigungsrücknahme ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig ein bereits beendetes Arbeitsverhältnis wieder aufleben lassen.
Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, Standort Prenzlauer Berg / Pankow berate ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu Fragen der Kündigungsrücknahme und deren rechtlichen Folgen. Bei Bedarf kann ein kurzes Beratungsgespräch helfen, die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen und die richtige Entscheidung zu treffen.
Bezirke in Berlin
Für Mandanten aus den Berliner Bezirken Weißensee, Friedrichshain und Lichtenberg ist die Kanzlei in der Storkower Straße (Nähe S-Bahnhof Landsberger Allee) sehr gut erreichbar. Ich biete regelmäßig Beratungstermine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, die Fragen zum Kündigungsschutz haben.
Für Mandanten aus Berlin biete ich Beratungstermine an, sowohl auf Deutsch als auch in englischer Sprache.
FAQ zur Kündigungsrücknahme durch den Arbeitgeber
Kann ein Arbeitgeber eine Kündigung zurücknehmen?
Nein, eine einseitige Rücknahme ist nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer nicht mehr möglich. Die Rücknahme ist rechtlich als Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen und bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers.
Bis wann kann eine Kündigung widerrufen werden?
Ein Widerruf ist nur möglich, solange die Kündigung noch nicht zugegangen ist oder der Widerruf dem Arbeitnehmer gleichzeitig mit der Kündigung zugeht. Nach Zugang der Kündigung ist eine einseitige Rücknahme ausgeschlossen.
Muss ich als Arbeitnehmer eine Kündigungsrücknahme akzeptieren?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen. Es ist aber schwierig eine sinnvolle Alternative zu finden. Der Auflösungsantrag bei Gericht ist schwer durchsetzbar.
Was passiert, wenn ich die Rücknahme der Kündigung annehme?
Bei Annahme der Rücknahme wird das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Es entsteht kein neues Arbeitsverhältnis, sondern das frühere lebt fort. Sie haben Anspruch auf Annahmeverzugslohn für die Zeit zwischen Kündigung und Rücknahme, sofern der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten ist.
Kann ich eine Kündigungsrücknahme auch nach Erhebung der Kündigungsschutzklage annehmen?
Ja, die Annahme ist auch während des laufenden Kündigungsschutzprozesses möglich. Die bloße Klageerhebung stellt jedoch keine automatische Annahme dar. Sie müssen das Angebot ausdrücklich oder durch Wiederaufnahme der Arbeit annehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Rücknahme und Widerruf einer Kündigung?
Ein Widerruf ist nur vor oder gleichzeitig mit dem Zugang der Kündigung möglich und macht die Kündigung unwirksam. Eine Rücknahme erfolgt nach Zugang und ist rechtlich ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, das der Arbeitnehmer annehmen oder ablehnen kann.
Muss eine Kündigungsrücknahme schriftlich erfolgen?
Nein, formell ist eine Kündigungsrücknahme nicht an die Schriftform gebunden. Zur Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch für beide Seiten eine schriftliche Dokumentation der einvernehmlichen Rücknahme und der Bedingungen der Fortsetzung.