Arbeitgeber im Arbeitsrecht – Bedeutung, Rechte und Pflichten
Ein Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die eine andere Person (den Arbeitnehmer) aufgrund eines Arbeitsvertrags zur Erbringung weisungsgebundener Arbeit gegen Entgelt beschäftigt. Der Arbeitgeber integriert den Arbeitnehmer dabei fest in seinen Betrieb und gibt ihm Weisungen hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeit.
Weitere arbeitsrechtliche Begriffe finden Sie in unserem Lexikon Arbeitsrecht von A bis Z, das alle wichtigen Begriffe des Arbeitsrechts umfassend erklärt.
Arbeitgeberbegriff
Anders als freie Mitarbeiter, die selbstständig tätig und nicht weisungsgebunden sind, haben Arbeitnehmer ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. In arbeitsrechtlicher Hinsicht ergeben sich daraus umfangreiche Pflichten und Rechte, die sowohl individuell als auch kollektiv geregelt sind.
Wer ist Arbeitgeber?
Wer der Arbeitgeber ist, ist für den Arbeitnehmer eine wichtige Information, aber nicht in jedem Fall einfach zu bestimmen. Gerade bei einer Kündigungsschutzklage muss der "richtige Arbeitgeber" verklagt werden. Bei Betriebsübergängen oder verschachtelten Unternehmens- bzw. Konzerstrukturen kann dies schwierig sein. Besonders relevant wird dies auch bei Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit.
Das Wichtigste vorab:
Arbeitgeber sind weisungsbefugt, müssen aber auch Fürsorgepflichten erfüllen
Zentrale gesetzliche Grundlagen finden sich im BGB, KSchG, ArbZG und AGG
Eine Kündigung muss formell und materiell korrekt erfolgen
Abfindungen nach Kündigungen sind nicht gesetzlich vorgesehen, werden aber oft ausgehandelt
Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers
Ein Arbeitgeber verfügt über verschiedene Rechte und Pflichten, die sowohl durch den Arbeitsvertrag als auch gesetzlich geregelt sind:
Weisungsrecht: Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung.
Vergütungspflicht: Der Lohn muss pünktlich gezahlt werden, ebenso sind Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen.
Fürsorgepflicht: Dazu zählt der Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren, Diskriminierung und Mobbing.
Beschäftigungspflicht: Der Arbeitnehmer muss vertragsgemäß beschäftigt werden.
Zeugnispflicht: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht die Pflicht zur Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses.
Bei Krankheit des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Die Umsetzung dieser Pflichten kann je nach Betrieb sehr unterschiedlich aussehen, orientiert sich aber immer an den arbeitsrechtlichen Mindeststandards.
Hinweis
Neben der Lohnzahlung ist die Beschäftigung des Arbeitnehmers die Hauptpflicht des Arbeitgebers.
Wichtige Gesetze für Arbeitgeber
Wer als Arbeitgeber tätig ist, muss sich mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Gesetzen auseinandersetzen. Die wichtigsten Normen sind:
§§ 611 ff. BGB – regeln den Arbeitsvertrag
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigter Kündigung
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – regelt Arbeitszeiten und Ruhezeiten
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – regelt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – Mindesturlaub und Urlaubsgewährung
Diese Gesetze bilden den Kern des deutschen Arbeitsrechts und betreffen den Arbeitgeber in nahezu allen Bereichen seiner Tätigkeit. Bei Verstößen können Abmahnungen oder sogar Kündigungen drohen.
Hinweis
Ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Gesetze kann zu finanziellen Konsequenzen führen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung beenden. Dabei müssen gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen beachtet werden. Insbesondere bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen greift häufig das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Alternativ zur Kündigung kann auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Bei befristeten Arbeitsverträgen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
Missachtung von Anhörungs- und Beteiligungspflichten (z. B. Betriebsrat)
Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
Nichteinhaltung der Schriftform
Daher sollte vor jeder Kündigung eine anwaltliche Prüfung erfolgen.
Hinweis
Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine sorgfältige Sozialauswahl entscheidend.
Arbeitgeber und Elternzeit
Arbeitgeber müssen die Elternzeit ihrer Arbeitnehmer respektieren und können während dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre dauern und muss vom Arbeitgeber gewährt werden. Während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag weitgehend, bleibt aber bestehen.
Bei der Rückkehr aus der Elternzeit besteht oft ein Anspruch auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Arbeitgeber sollten rechtzeitig planen und gegebenenfalls Vertretungen organisieren.
Abfindung – gesetzlich oder verhandelbar?
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung besteht nur in sehr wenigen Ausnahmefällen – etwa bei bestimmten betriebsbedingten Kündigungen (§ 1a KSchG). In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt, etwa nach einer Kündigungsschutzklage.
Als Verhandlungsgrundlage dient oft die sogenannte „Faustformel":
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Die tatsächliche Höhe hängt aber stark von den Prozesschancen, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab.
Hinweis
Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache – rechtzeitige anwaltliche Beratung lohnt sich.
Betriebliche Übung und stillschweigende Vertragsänderung
Arbeitgeber sollten bei regelmäßigen Leistungen (Weihnachtsgeld, Boni, bestimmte Arbeitszeitregelungen) vorsichtig sein, da sich durch betriebliche Übung Ansprüche der Arbeitnehmer ergeben können. Wenn der Arbeitgeber über drei Jahre hinweg vorbehaltlos bestimmte Leistungen gewährt, können Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass diese auch künftig gewährt werden.
Um solche ungewollten Ansprüche zu vermeiden, sollten entsprechende Freiwilligkeitsvorbehalte im Arbeitsvertrag vereinbart oder bei der Gewährung ausdrücklich erklärt werden.
Abschließende Hinweise
Arbeitgeber haben umfangreiche Rechte, müssen aber auch zahlreiche Pflichten beachten. Besonders bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um kostspielige Fehler zu vermeiden.
Weitere wichtige arbeitsrechtliche Themen und Begriffe finden Sie in unserem umfassenden Lexikon.
Arbeitgeber ist, wer einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer abschließt und diesen zur weisungsgebundenen Arbeitsleistung verpflichtet. Das können natürliche oder juristische Personen sein.
Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber?
Ein Arbeitgeber muss unter anderem den Lohn zahlen, den Arbeitnehmer beschäftigen, für Arbeitsschutz sorgen, die Arbeitszeiten dokumentieren und am Ende ein Arbeitszeugnis ausstellen.
Wann darf ein Arbeitgeber kündigen?
Eine ordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Es muss ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund vorliegen. Eine außerordentliche Kündigung kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt.
Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers besteht in der Regel nicht. Nur selten kann - ausnahmsweise - ein solcher Anspruch bestehen.
Was passiert bei Verstößen gegen Arbeitgeberpflichten?
Verstöße können zu Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen oder Bußgeldern führen – je nach Schwere des Verstoßes.