Die Entscheidung stärkt die Linie, dass in Kündigungsschutzklagen eine präzise Antragssystematik und die genaue Dokumentation des Vergleichsinhalts entscheidend sind.
Vergleichstexte beeinflussen den Gegenstandswert
Wenn ein gerichtlicher Vergleich den Beendigungszeitpunkt neu festlegt und zugleich typische Folgen wie Freistellung, Vergütung, Abfindung und Zeugnis regelt, spricht viel dafür, dass sämtliche eingeführten Beendigungstatbestände materiell mit erledigt werden. Das kann auch bei einem Hilfsantrag zu einer Werterhöhung führen.
Bedeutung für anwaltliche Gebühren und Kostenrisiken
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist das nicht nur eine formale Gebührenfrage. Der Gegenstandswert wirkt sich unmittelbar auf die Rechtsanwaltsvergütung aus und damit auf das wirtschaftliche Risiko des Verfahrens. Eine zu niedrige oder zu hohe Wertfestsetzung sollte deshalb frühzeitig überprüft werden, insbesondere wenn mehrere Kündigungen in einem Verfahren gebündelt sind.
Konsequenzen für die Antragstellung
Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt die Entscheidung, bei mehreren Kündigungen die Reihenfolge der Beendigungszeitpunkte sowie die unterschiedlichen Tatsachengrundlagen klar herauszuarbeiten. So lässt sich besser begründen, warum neben dem ersten Wertansatz weitere Positionen nach § 45 GKG anzusetzen sind.
Beratung im konkreten Einzelfall
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin unterstütze ich bei der Bewertung von Kündigungen, der Formulierung von Klageanträgen und der Überprüfung von Gegenstandswertbeschlüssen, sowohl im Ausgangsverfahren als auch im Beschwerdeverfahren.
Persönliche Besprechungen sind nach Vereinbarung in meiner Kanzlei in der Storkower Straße 139 b möglich. Von dort aus ist die Kanzlei auch aus Prenzlauer Berg, Pankow, Friedrichshain, Lichtenberg, Hohenschönhausen, Weißensee und Berlin-Mitte gut erreichbar. Einen Überblick über meine regionale Tätigkeit gibt die Seite Arbeitsrecht in Berlin.