Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gekündigt wird.
Schutz auch im Kleinbetrieb
Das Kündigungsverbot bei Betriebsübergang gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch Arbeitnehmer in Kleinbetrieben, die keinen allgemeinen Kündigungsschutz genießen, sind geschützt. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass er im Kleinbetrieb keinen Kündigungsgrund braucht. Bei einem Betriebsübergang muss er vielmehr einen anderen sachlichen Grund für die Kündigung nachweisen.
Weitere Grundlagen zu typischen Kündigungsgründen und zur Kündigung wegen Betriebsübergang sind für die rechtliche Einordnung in der Praxis hilfreich.
Zeitliche Nähe beachten
Erfolgt die Kündigung in engem zeitlichem Zusammenhang mit einem bevorstehenden oder gerade vollzogenen Betriebsübergang, spricht eine Vermutung für einen Verstoß gegen das Kündigungsverbot. Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen zeitnah anwaltliche Beratung suchen und die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage nicht versäumen.
Fristwahrung bei mehreren Kündigungen
Spricht der Veräußerer nach dem Betriebsübergang eine weitere Kündigung aus, muss der Arbeitnehmer dagegen keine gesonderte Klage erheben. Die Beendigungswirkung dieser Kündigung wird im Rahmen der ersten Kündigungsschutzklage mitgeprüft. Die Klagefrist des § 4 KSchG gilt für eine solche Kündigung des ehemaligen Arbeitgebers ohnehin nicht.
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertrete ich Mandanten bei Kündigungen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen. Die rechtliche Prüfung erfordert genaue Kenntnis der Umstände und eine sorgfältige Analyse der Kündigungsgründe.
Persönliche Besprechungen sind nach Vereinbarung in meiner Kanzlei in der Storkower Straße 139 b möglich. Von dort aus ist die Kanzlei auch aus Prenzlauer Berg, Pankow, Friedrichshain, Lichtenberg, Hohenschönhausen, Weißensee und Berlin-Mitte gut erreichbar. Einen Überblick über meine regionale Tätigkeit gibt die Seite Arbeitsrecht in Berlin.