2G-Modell im Musicalbetrieb: Kündigung einer ungeimpften Darstellerin bestätigt

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 3. Februar 2022 (Az. 17 Ca 11178/21) die Kündigung einer Musical-Darstellerin für wirksam erklärt, die von ihren Arbeitgeberinnen ausgesprochen wurde, weil die Klägerin nicht gegen das Coronavirus geimpft war. Die Entscheidung ist praktisch relevant, weil sie zwei häufig verwechselte Fragen sauber trennt: das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB und das Benachteiligungsverbot nach dem AGG.
Die Klägerin war für zwei aufeinanderfolgende Engagements bei zwei verbundenen Produktionsgesellschaften eines Musicals vertraglich gebunden, jeweils mit vierwöchiger Probezeit. Noch bevor das zweite Arbeitsverhältnis überhaupt begonnen hatte, kündigten beide Arbeitgeberinnen, nachdem sie erfahren hatten, dass die Klägerin nicht geimpft war. Hintergrund war ein unternehmensweit eingeführtes „2G-Modell", wonach nur geimpfte oder genesene Beschäftigte im Betrieb eingesetzt werden sollten.
Zur Übersicht weiterer Entscheidungen gelangen Sie über Berliner Urteile zum Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Andreas Martin