Terminierungen
In der Regel geht die Terminierung beim Gericht in Kündigungsschutzsachen etwas schneller als in Arbeitslohnsachen. Bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage soll in der Regel kurzfristig terminiert werden. Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreicht, so bekommt er innerhalb von 4-8 Wochen einen so genannten Gütetermin.
Gütetermin
Im Gütetermin geht es allein um die Aufklärung des Sachverhalts und es geht auch darum, ob man sich in der Sache noch einigen kann. An der Güteverhandlung nehmen keine ehrenamtlichen Richter teil. Sehr oft werden im Kündigungsschutzsachen hier Abfindungen gezahlt. Das Gericht hat auch ein Interesse daran, dass der Fall durch einen Abfindungsvergleich erledigt wird.
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht
Man spricht hier vom sog. Gütetermin oder von der Güteverhandlung. Scheitert die Güteverhandlung gibt es den nächsten Termin in der Regel erst 2 bis 4 Monate später. Der 2. Termin wird in der Regel als Kammertermin bezeichnet. Beim Kammertermin entscheidet dann die Kammer, also der Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter.
Wie läuft ein Gütetermin konkret ab?
Der Termin beginnt meistens mit einer kurzen Einführung durch den Richter, der den Streitstand zusammenfasst und die Parteien zur Stellungnahme auffordert. Danach wird regelmäßig erörtert, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist, etwa durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung oder durch Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Bedingungen. Kommt keine Einigung zustande, wird der Rechtsstreit in den Kammertermin übergeleitet und das Gericht setzt Fristen für weiteren Vortrag.
Wichtige Fristen beim Arbeitsgericht
Bei der Kündigungsschutzklage gilt die zentrale 3-Wochen-Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Auch in anderen Verfahren bestehen kurze Fristen, etwa bei Entfristungsklagen oder tariflichen Ausschlussfristen, weshalb Betroffene den Sachverhalt möglichst früh rechtlich prüfen lassen sollten.
Vorbereitung auf die Verhandlung
Für eine gute Vorbereitung sollten alle wesentlichen Unterlagen vollständig vorliegen, insbesondere Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, relevante E-Mails, Abmahnungen, Lohnabrechnungen und ein möglichst genauer zeitlicher Ablauf der Ereignisse. Wenn Zeugen eine Rolle spielen, sollte frühzeitig geklärt werden, was diese konkret bekunden können. Wer den eigenen Antrag und das Ziel der Verhandlung kennt, kann im Termin deutlich ruhiger und zielgerichteter auftreten.
Mediation am Arbeitsgericht
Neben der klassischen Güteverhandlung besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer gerichtlichen Mediation oder einer vergleichbaren konsensualen Konfliktlösung. Ziel ist es, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, ohne dass das Gericht eine streitige Entscheidung treffen muss. Ob dieser Weg sinnvoll ist, hängt von der Konfliktlage, der Gesprächsbereitschaft beider Seiten und dem wirtschaftlichen Interesse am schnellen Verfahrensabschluss ab.
Muster und Formulare
Für die Orientierung kann ein Muster einer Kündigungsschutzklage hilfreich sein. Wer Prozesskostenhilfe beantragen möchte, sollte zusätzlich die Hinweise zum PKH-Antrag und die erforderlichen Belege frühzeitig zusammenstellen, damit es im Verfahren nicht zu Verzögerungen kommt.
Update Januar 2022 - Corona-Infektionsschutz
Die in den Jahren 2021/2022 geltenden pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen (u.a. 3G-Regelungen) sind als historische Sondersituation einzuordnen. Aktuelle Hinweise zu Einlass, Sitzungssaal und Sicherheitskontrollen sollten vor dem Termin direkt beim Gericht geprüft werden.
Update Januar 2025
Corona ist längst Geschichte, aber die Klageeingänge beim Arbeitsgericht Berlins sind im Jahr 2025 sehr hoch, da aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Gesamtlage in Deutschland viele betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Dementsprechend sind auch die Wartezeiten auf einen Gütetermin.